Für den Begriff „Abweichung“ gibt es keine allgemein gültige Definition. Daher muss jedes Unternehmen selbst festlegen, was unter Abweichungen verstanden wird. Üblicherweise fallen hierunter mindestens Verletzungen von Grenzen in Prozessen der Herstellung und Prüfung sowie anderen Systemen und Abläufen.
[GMP-BERATER, Kapitel 1.E]
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