In der Personenschleuse findet der Übergang zwischen zwei Reinheitsklassen statt, wobei die Schleuse im Ruhezustand die Reinheitsklasse des höherklassigen angrenzenden Bereichs aufweisen muss. Ein Überspringen einer Reinheitsklasse ist nicht zulässig. Alle in der Personenschleuse durchgeführten Tätigkeiten, wie z.B. das Einkleiden, müssen qualifiziert bzw. validiert werden.
[GMP-BERATER, Kapitel 3.C]
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