05.10.2020

Welche Verpflichtung gilt für Wirkstoffhersteller in Deutschland?

Die "Fälschungsrichtlinie" (Direktive 2011/62/EU) wurde in Deutschland dahingehend in nationales Recht umgesetzt, dass sämtliche Betriebe und Einrichtungen, die Wirkstoffe herstellen, prüfen, lagern, verpacken, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, der allgemeinen Anzeigepflicht nach § 67 Abs. 1 AMG unterliegen.

[GMP-BERATER, Kapitel 20.B]