Für jede Tätigkeit im Auftrag muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen, der die Verantwortlichkeiten beider Seiten regelt. Dieser wird im Allgemeinen Verantwortungsabgrenzungsvertrag (VAV) genannt. Außerdem sind eine Geheimhaltungsvereinbarung und ein kaufmännischer Vertrag erforderlich.
[GMP-BERATER, Kapitel 17.C.1]