Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
EC: Finaler Annex 21 zum Import von Arzneimitteln veröffentlicht

EC: Finaler Annex 21 zum Import von Arzneimitteln veröffentlicht

Der Annex 21: Importation of medicinal products ist am 21. Februar 2022 in finaler Version veröffentlicht worden und tritt am 21. August 2022 in Kraft. Der 6-seitige neue Anhang zum EU-GMP-Leitfaden fasst die GMP-Anforderungen an Inhaber einer Herstellungs/Einfuhrerlaubnis (Manufacturing Import Authorisation, MIA) von Human-, Prüf- und Tierarzneimitteln von außerhalb der EU/des EWR zusammen. Arzneimittel, die zur Ausfuhr in die EU/den EWR gelangen und weder in irgendeiner Form verarbeitet noch für das Inverkehrbringen in der EU/EWR-Markt freigegeben werden, fallen nicht darunter.

Das Entwurfsdokument aus dem Jahr 2020 (wir berichteten) wurde nicht grundlegend geändert, jedoch um einige Details ergänzt oder konkretisiert:

  • Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden Prüfarzneimittel, die seit dem 31. Januar 2022 durch die Verordnung (EU) 536/2014 reguliert werden (wir berichteten).
  • In den Grundsätzen findet sich neu ein Hinweis, dass „fiskale Transaktionen“ nicht Bestandteil des Anhangs sind. Somit ist dieses Thema, das noch Bestandteil des Konzeptpapiers war, endgültig vom Tisch. Eine Zertifizierung durch eine sachkundige Person (QP) bzw. Zertifizierung einer Charge eines Arzneimittels findet erst nach der physischen Einfuhr und der Zollabfertigung in das Zollgebiet eines EU/EWR-Staates statt.
  • Eingeführte Bulkware (ebenfalls neu aufgenommen) und Zwischenprodukte können vor der Zertifizierung bzw. Bestätigung durch die QP gegebenenfalls weitere Herstellungstätigkeiten erfahren, sofern diese in Übereinstimmung mit der Zulassungserlaubnis oder der Genehmigung für die klinische Prüfung sind.
  • Die QP „muss“ sicherstellen, dass alle importierten, Human-, Prüf- und Tierarzneimittel aus Drittländern, nach in der EU anerkannten Standards hergestellt wurden. Importierte Produkte müssen beim Import geprüft werden, falls sie nicht aus einem Drittland mit MRA oder ACAA stammen. Hierfür werden die Anhänge 16 und auch der neue Annex 13 zu GMP für Prüfprärate als Referenzdokumente genannt.
  • Wenn die Probenahme eines importierten Produkts in einem Drittland vorgenommen wird, sollte im Rahmen der Qualitätsüberprüfung eine Vertrauensbewertung dieser Probenahmen vorgenommen werden. Abweichungen und OOTs sollen untersucht und dokumentiert werden.
  • Der Standort, der für die Zertifizierung durch die sachkundige Person verantwortlich ist, muss Zugang zu allen für die Freigabe nötigen Dokumenten haben. Diese müssen periodisch und risikobasiert bewertet werden.

Quelle:

EC: Annex 21: Importation of medicinal products

Kennen Sie den GMP-BERATER?

Er ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.

Jetzt unverbindlich testen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

EMA: Q&A-Papier zu Maßnahmen gegen mikrobielle Kontamination nicht steriler Arzneimittel

EMA: Q&A-Papier zu Maßnahmen gegen mikrobielle Kontamination nicht steriler Arzneimittel

Die EMA hat ein neues Q&A-Papier zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung mikrobieller Kontaminationen bei nicht sterilen Arzneimitteln veröffentlicht.
Weiterlesen
Was hat Schweizer Käse mit Anhang 22 des EU-GMP-Leitfadens zu tun?

Was hat Schweizer Käse mit Anhang 22 des EU-GMP-Leitfadens zu tun?

Die Antwort auf diese Frage lieferte der zweitägige Multistakeholder-Workshop der EMA zu Anhang 22 (30. Juni – 1. Juli 2026). Ziel der Veranstaltung war es, den neuen Anhang des EU-GMP-Leitfadens zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arzneimittelherstellung weiterzuentwickeln.
Weiterlesen
Welche Rolle spielen Reinräume bei der Herstellung steriler Arzneimittel?

Welche Rolle spielen Reinräume bei der Herstellung steriler Arzneimittel?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
FDA: Aktualisiertes Compliance Program für Preapproval-Inspektionen

FDA: Aktualisiertes Compliance Program für Preapproval-Inspektionen

Die FDA hat ihr Compliance Program 7346.832 „Preapproval Inspections“ überarbeitet. Das aktualisierte Programm beschreibt die Planung, Durchführung und Auswertung von Preapproval Inspections (PAIs) für Zulassungsanträge für neue Arzneimittel (NDAs) und Generika (ANDAs).
Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zum EU-US-MRA

EMA: Aktualisierte Fragen und Antworten zum EU-US-MRA

Die EMA hat ihre Fragen und Antworten zum EU-US Mutual Recognition Agreement (MRA) aktualisiert. Anlass ist der Abschluss der FDA-Bewertung aller zuständigen EU-Behörden für GMP-Inspektionen von Tierarzneimitteln am 29. Mai 2026.
Weiterlesen
WHO: Konsultationsentwurf zur Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

WHO: Konsultationsentwurf zur Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Die WHO hat einen Konsultationsentwurf zur behördlichen Überwachung der Entsorgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten über deren gesamten Lebenszyklus veröffentlicht (Good practices for regulatory oversight of the disposal of medical products throughout their life cycle).
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes