Wann ist eine Mittelwertbildung unzulässig?
Eine Mittelwertbildung ist nicht erlaubt, wenn Einzelergebnisse spezifiziert sind (z. B. Gleichförmigkeit einzeldosierter Arzneimittel, Zerfall, Wirkstofffreisetzung, Homogenitätsprüfungen).
[GMP-BERATER, Kapitel 14.M.5]
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