Was passiert, wenn bei einem Großhändler gefälschte Arzneimittel entdeckt werden?
Werden Arzneimittel als Fälschung erkannt oder eine Fälschung vermutet, so muss der Großhändler den Zulassungsinhaber und die zuständige Behörde umgehend informieren. Die verdächtigen bzw. gefälschten Arzneimittel müssen in einem gesonderten Bereich gelagert werden. Eine detaillierte Dokumentation und Untersuchung des Vorgangs ist erforderlich.
[GMP-BERATER, Kapitel 24.H]
Möchten Sie mehr erfahren?
Der GMP-BERATER ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.