Welche Informationen sollten im Rahmen der Risikokommunikation an wen weitergegeben werden?
Die Risikokommunikation beinhaltet nicht nur diejenige innerhalb eines Unternehmens oder innerhalb einer Organisation. Sie beinhaltet auch die Informationsweitergabe nach außen, beispielsweise zwischen einem pharmazeutischen Unternehmen und der zuständigen Aufsichtsbehörde, den Patienten und anderen Beteiligten des Gesundheitswesens, wie z. B. Pflegepersonal, Ärzten, Apothekern, Verbänden etc.
Die Art der weiterzugebenden Informationen richtet sich nach der Relevanz für den Adressaten und kann sich auf verschiedene Aspekte von Risiken beziehen, z. B. Existenz, Art, Form, Wahrscheinlichkeit, Ausmaß, Annehmbarkeit, Überwachung, Bewältigung, Erkennbarkeit u. a...
[GMP-BERATER, Kapitel 19.C]
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