Wer legt ein Wirkstoff-Startmaterial fest, und was ist dabei zu berücksichtigen?
Die Festlegung des Wirkstoff-Startmaterials erfolgt durch den Wirkstoffhersteller und liegt dabei in den meisten Fällen außerhalb des Einflussbereichs der Zulassungsantragsteller und/oder Zulassungsinhaber. Die Behörden fordern, dass grundsätzlich alle kritischen Schritte der Wirkstoffherstellung unter GMP erfolgen müssen und die Definition von Wirkstoff-Startmaterialien ausschließlich risikobasiert erfolgen soll.
[GMP-BERATER, Kapitel 20.C]
Möchten Sie mehr erfahren?
Der GMP-BERATER ist das weltweit größte Wissensportal für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Der Demozugang ist kostenlos und endet automatisch.