Wie oft müssen Hersteller erlaubnispflichtiger Wirkstoffe in Deutschland von der zuständigen Behörde inspiziert werden?
Für Wirkstoffbetriebe, die der Erlaubnispflicht unterliegen, ist grundsätzlich ein behördliches Inspektionsintervall von 2 Jahren für Regelinspektionen vorgeschrieben.
[GMP-BERATER, Kapitel 20.B]
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