Die 9 Antworten informieren u.a. darüber, dass es keinen speziellen Rechtsrahmen für Arzneimittel aus Cannabis gibt, sondern dass das EU-Arzneimittelrecht anzuwenden ist und eine Arzneimittelzulassung Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist. Außerdem wird erläutert, dass in der EU erleichterte Anforderungen nur an traditionell angewendete pflanzliche Arzneimittel gestellt werden und was unter einer EU-Monographie für pflanzliche Wirkstoffe zu verstehen ist.
Quelle:
EMA: Q&A Document
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