Die Wegleitung klärt detailliert, welche Dokumente für eine Zulassung oder eine zu meldende Änderung einzureichen sind, um die durch eine fachtechnisch verantwortliche Person (FVP) durchgeführte Überprüfung der GMP-Konformität gemäß Art. 11 Abs. 1 Bst. i AMBV (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung) zu belegen. Hierzu kann ein vorliegendes GMP-Zertifikat, das nicht älter als drei Jahre sein darf und eine GMP-Konformität gleichwertig zur Schweiz attestiert, ausreichend sein oder gegebenenfalls auch ein entsprechender Auditbericht.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
Die Wegleitung sowie das neue Formular zur Deklaration der FVP für ausländische Hersteller finden Sie hier.
Quelle:
Swissmedic: News and Updates
Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Meldung.