Ein Bericht von der 2021 PDA/FDA Joint Regulatory Conference
Die 30. gemeinsame Konferenz von PDA und FDA fand vom 27. bis 29. September als virtuelle Veranstaltung statt. Themenschwerpunkt der Konferenz war die Rolle effektiver Qualitätssysteme, die durch ein wachsames Management von Herstellungs- und Qualitätsrisiken einen kontinuierlichen Kontrollzustand während des gesamten Produktlebenszyklus gewährleisten.
Die Session ICH's Initiatives to Advance Global Harmonization, Innovation, and Continual Improvement Throughout Lifecycle informierte über den Stand der Dinge zur Revision der ICH Q9-Leitlinie und zur Implementierung der ICH Q12-Leitlinie.
Kevin O'Donnell, Market Compliance Manager der irischen Behörde HPRA, gab einen Überblick über die laufende Überarbeitung von ICH Q9 zum Qualitätsrisikomanagement (QRM).
„QRM ist ein grundlegender Wegbereiter für das pharmazeutische Qualitätssystem", eröffnete er seinen Vortrag. Die ersten Diskussionen für eine Überarbeitung von ICH Q9 begannen 2018. HPRA, EMA, ein US FDA-Kollege und ein Industrievertreter waren daran beteiligt und bereiteten einen ersten Vorschlag vor. Die Europäische Kommission unterbreitete der ICH einen formellen Vorschlag für eine Überarbeitung im Jahr 2019. Im November 2019 traf die ICH die Entscheidung, mit der vorgeschlagenen Überarbeitung fortzufahren. Die Finalisierung der revisionierten Leitlinie wird derzeit für Mai 2022 erwartet.
Die Überarbeitung betrifft 6 spezifische Themen:
Diese Themen werden durch Aufnahme neuer Hinweise in der Leitlinie und durch die Entwicklung spezieller Schulungsmaterialien adressiert. Für den Aspekt "Risikoprüfung" wird die jetzige ICH Q9-Leitlinie als ausreichend angesehen, aber es wird zusätzlich Schulungsmaterial erstellt.
„Dies ist eine sehr gezielte Überarbeitung von ICH Q9 – es handelt sich nicht um eine vollständige Neufassung. Die meisten der bestehenden Inhalte bleiben unverändert."
Wissenschaftliche Ansätze für QRM werden im Konzeptpapier für die Revision betont. Ein weiterer Schwerpunkt sind neue Technologien und Innovationen, wie Digitalisierung, Automatisierung und die Nutzung von Big Data sowie PAT. Darüber hinaus wird das Thema Qualitätsmängel im Konzeptpapier dreimal erwähnt. Dies spiegelt wider, dass es immer noch zu viele Risiken aufgrund von Qualitätsmängeln gibt.
„Warum brauchen wir ICH Q12?", fragte Frank Montgomery von AstraZeneca in seinem aufschlussreichen Vortrag über die Umsetzung von ICH Q12 im pharmazeutischen Produktlebenszyklusmanagement. Die Notwendigkeit von ICH Q12 ergibt sich aus der Beschleunigung der klinischen Entwicklung. Die Entwicklung des CMC-Dossiers geht auch nach Einreichung der Zulassung weiter. Die endgültige Lieferkette oder optimale Geräte/Anlagen werden oft erst nach der Zulassung festgelegt. Daher hat sich auch die Zahl der Änderungen nach der Zulassung (Post-Approval Changes, PACs) beschleunigt. Die Portfolios der Unternehmen sind viel vielfältiger als in früheren Zeiten. Ein weiterer Auslöser für die Entwicklung von ICH Q12 ist das heterogene globale regulatorische Umfeld für PACs. Die weltweite Zulassung einer Änderung kann sogar bis zu 4 Jahre dauern!
AstraZeneca hat in den USA bereits eine erfolgreiche ICH Q12-Piloteinreichung für ein orales Produkt durchgeführt. Sie führten Established Conditions (ECs) für den synthetischen Wirkstoff ein. Das biopharmazeutische Risiko und die Auswirkungen von Änderungen am Wirkstoff auf das Arzneimittel waren gering. Die Vorteile der Einführung der Instrumente ECs und Post-Approval Change Management Protocol (PLCM) waren:
Außergewöhnliche Umstände verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen! Frank Montgomery berichtete, dass für den COVID-Impfstoff von AstraZeneca die Genehmigung für eine neue Wirkstoffherstellungsstätte innerhalb von 7 Kalendertagen erteilt wurde!
Ein Blick auf die weltweiten Fortschritte bei der Umsetzung von ICH Q12 zeigt, dass bisher nur die USA ein nationales Umsetzungsdokument veröffentlicht haben. Alle anderen Regionen befinden sich noch mitten im Prozess oder erwägen ein Pilotprogamm.
Hinweis der Redaktion: Die Europäische Kommission betont, dass der bereits bestehende Rechtsrahmen stets Vorrang vor technischen und wissenschaftlichen Leitlinien habe. Einige der Instrumente und Konzepte von ICH Q12 sind im EU-Rechtsrahmen bislang nicht vorgesehen (z. B. die Definitionen von ECs und PLCM). Sie werden bei der Überarbeitung dieses Rahmens berücksichtigt werden. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Kommission nichtsdestotrotz parallel weiter an der Umsetzung von ICH Q12 innerhalb der bestehenden Regularien.
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