Der Begriff „Formalität“ bzw. „Informalität“ darf in diesem Zusammenhang nicht mit der Grundsatzanforderung zur Dokumentation im Rahmen der Guten Herstellungspraxis verwechselt werden. Vielmehr ist darunter zu verstehen, dass auch solche Methoden angewandt werden können, die nicht in der Literatur oder den internen Prozeduren eines Unternehmens beschrieben sind und die nicht unbedingt einen formalen Ablauf oder festgelegten Umfang haben müssen.
[GMP-BERATER, Kapitel 19.D]