Nach dem Stufenplan, geregelt in § 63 AMG, soll die zuständige Bundesoberbehörde alle Meldungen über Arzneimittelnebenwirkungen und Wechselwirkungen sammeln, bewerten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Für Humanarzneimittel sind die Bundesoberbehörden BfArM und PEI zuständig, für Tierarzneimittel das BVL.
[GMP-BERATER, Kapitel B.3]