17.08.2020

Wie häufig müssen Hersteller erlaubnispflichtiger Wirkstoffe in Deutschland von der zuständigen Behörde inspiziert werden?

Für Wirkstoffbetriebe, die der Erlaubnispflicht unterliegen, ist grundsätzlich ein behördliches Inspektionsintervall von 2 Jahren für Regelinspektionen vorgeschrieben.

[GMP-BERATER, Kapitel 20.B]