12.06.2023

Wie oft müssen Hersteller erlaubnispflichtiger Wirkstoffe in Deutschland von der zuständigen Behörde inspiziert werden?

Für Wirkstoffbetriebe, die der Erlaubnispflicht unterliegen, ist  grundsätzlich ein behördliches Inspektionsintervall von 2 Jahren für Regelinspektionen vorgeschrieben.

[GMP-BERATER, Kapitel 20.B]


 

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