Der ordnungsgemäße Zustand der Betriebsräume unterliegt der regelmäßigen Kontrolle durch die zuständige GMP-Überwachungsbehörde. Bei der Betriebsbegehung wird auf Betriebshygiene, Kennzeichnung, Lagerungsbedingungen sowie Personal- und Materialflüsse geachtet. Die für Räume wesentlichen Versorgungssysteme werden bei der Betriebsbegehung regelmäßig mit betrachtet.
[GMP-BERATER, Kapitel 3.A]
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