Welche Behörde ist in Deutschland zuständig für die Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen?
Nach dem Stufenplan, geregelt in § 63 AMG, soll die zuständige Bundesoberbehörde alle Meldungen über Arzneimittelnebenwirkungen und Wechselwirkungen sammeln, bewerten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Für Humanarzneimittel sind die Bundesoberbehörden BfArM und PEI zuständig, für Tierarzneimittel das BVL.
[GMP-BERATER, Kapitel B.3]
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