Wer trägt beim Outsourcing die Verantwortung für die Qualität der hergestellten Arzneimittel?
Ein pharmazeutischer Unternehmer kann grundsätzlich sämtliche arzneimittelrechtlichen Verpflichtungen an Dritte delegieren. Die Beauftragung Dritter mit bestimmten Tätigkeiten entbindet den pharmazeutischen Unternehmer aber nicht von seiner finalen Verantwortung für diese Tätigkeiten: Er bleibt für die Qualität der hergestellten Arzneimittel auch dann verantwortlich, wenn er sie ganz oder teilweise im Auftrag herstellen oder prüfen lässt.
[GMP-BERATER, Kapitel 1.L]
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