Zu welchem Zeitpunkt darf Wasser während der Leistungsqualifizierung einer Wasseraufbereitungsanlage verwendet werden?
Während der Phase III bzw. Langzeitphase ist die Verwendung uneingeschränkt möglich. Die Wasserqualität wird nach dem Probenzugsplan überwacht. Nach Phase II kann das Wasser "at risk" freigegeben werden. Wird die PQ-Phase II allerdings nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen die während dieser Phase hergestellten Produkte vernichtet werden.
[GMP-BERATER, Kapitel 5.D]
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