Die Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen (MAHs) müssen sicherstellen, dass "alle notwendigen Schritte unternommen wurden, um die Verlegung der Prüfstelle für die Qualitätskontrolle in die EU27 vorzubereiten". Die Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen müssen ihren genauen Zeitplan für die Verlegung der Prüfstelle für die Qualitätskontrolle bestätigen und festlegen", heißt es weiter. Dadurch sollte es möglich sein, den Prozess schnell und grundsätzlich bis spätestens Ende 2019 abzuschließen.
Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen rund um das Thema Brexit, können Sie auf der eigens eingerichteten Website der EMA verfolgen.
Quelle:
EMA: Brexit
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