Gewissheit und Herausforderungen durch die neue Medical Device Regulation
Die Abgrenzung von Medizinprodukten und Arzneimitteln stellt pharmazeutische Hersteller immer wieder vor Herausforderungen. Entspricht mein Produkt nun der Definition eines Medizinproduktes nach § 3 Nr. 1 MPG oder der Definition eines Arzneimittels nach § 2 AMG? Dies orientiert sich an der Hauptwirkung des Produktes. Anders als bei Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, wird die Hauptwirkung bei Medizinprodukten primär auf physikalischem Weg erreicht. Kommen sowohl Medizinprodukt, als auch Arzneimittel in einem Produkt zusammen, ist die entsprechende Hauptwirkung ausschlaggebend für die Einstufung des Produktes.
Stoffliche Medizinprodukte werden zunächst vom Patienten nicht als Medizinprodukt wahrgenommen, gleichen sie doch in der Darreichungsform und im Erscheinungsbild einem Arzneimittel. Als Beispiel ist hier die Tablette zu nennen. Wann ist eine Tablette ein Arzneimittel und wann ist sie ein stoffliches Medizinprodukt? Dies orientiert sich ebenfalls an der Hauptwirkung des Produktes. Wird durch den Wirkstoff in der Tablette beispielsweise eine physikalische Barriere über den Schleimhäuten aufgebaut, sodass Reizungen gemildert werden, kann es sich bei der Tablette um ein stoffliches Medizinprodukt handeln. Bewirkt sie im Gegensatz dazu beispielsweise durch eine antibiotische Wirkung eine Reduktion des Bakterienwachstums, handelt es sich bei der Tablette um ein Arzneimittel.
Beispiele für stoffliche Medizinprodukte: Feste, halbfeste und flüssige Zubereitungen, wie z. B.:
die keine pharmakologische Wirkung auf den Menschen haben, aber der Erkennung und Behandlung von Krankheiten dienen. |
Stoffliche Medizinprodukte wurden bisher nicht gebührend anerkannt. Die EU-Kommission hatte sogar überlegt, sie komplett aus dem Medizinprodukterecht herauszunehmen. Tatsächlich sind die Präparate insbesondere gesundheitsökomisch sehr relevant. Viele dieser Produkte sind freiverkäuflich und zur Selbstmedikation geeignet. Durch sie wird das Gesundheitssystem extrem entlastet, da der Patient, bevor er zum Arzt geht, versucht sich selbst auf eigene Kosten zu therapieren.
Die MDR ist eine europäische Verordnung, die nicht in nationales Recht überführt werden muss und unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt. Die MDR löst die beiden EU-Richtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte und 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte ab. Diese stellen bisher zusammen mit der EU-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro Diagnostika die Basis für das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) da. In Deutschland wird somit das MPG durch die MDR abgelöst. Die Einführung der MDR soll u.a. eine Harmonisierung des europäischen Medizinprodukterechts herbeiführen, Rechtssicherheit für die Hersteller von Medizinprodukten erbringen und den Zugang zum europäischen Markt für neue Medizinprodukte erleichtern.
Zur Gruppe der Medizinprodukte gehören die unterschiedlichsten Produkte wie z. B. Instrumente, Apparate oder In-vitro-Diagnostika sowie kombinierte Produkte.
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