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Änderungskontrolle: Beurteilung der GxP-Relevanz

Änderungskontrolle: Beurteilung der GxP-Relevanz

Ein Auszug aus dem GMP:KnowHow Pharmalogistik (GDP)

5 Min. Lesezeit | von Simone Ferrante
Erschienen im LOGFILE Leitartikel 9/2023

Jede anstehende Änderung muss von der Verantwortlichen Person nach GDP auf GxP-Relevanz geprüft werden.

Die Änderung ist GxP-relevant, falls sie potenziellen Einfluss auf die Produktqualität hat. Dies wird anhand der folgenden Punkte überprüft:

  • Auswirkungen auf den Qualifizierungsstatus einer Ausrüstung oder Räumlichkeit
  • Auswirkungen auf den Validierungsstatus eines Systems
  • Auswirkungen auf den Ablauf eines Prozesses

Das Ergebnis dieser Bewertung wird in Abschnitt 2.1 des Änderungsantrags dokumentiert.

  • Falls die Änderung nicht GxP-relevant ist, darf sie ohne weitere Änderungskontrolle umgesetzt werden. Die Bewertung wird mit Datum und Unterschrift am Ende des Abschnitts 2 im Änderungsantrag bestätigt und der Änderungsantrag als Version 01 abgelegt. Der Prozess endet an dieser Stelle.
  • Falls die Änderung GxP-relevant ist, muss der weitere Änderungskontrollprozess durchlaufen werden.

Es ist wichtig, auch die Entscheidung „Änderung ist nicht GxP-relevant“ zu dokumentieren und im System zu archivieren. So kann z. B. bei Audits oder Inspektionen nachgewiesen werden, dass alle Änderungen systematisch erfasst und bewertet werden und eine „formlos“ durchgeführte Änderung nicht auf mangelnder Compliance, sondern auf einer bewusst getroffenen und dokumentierten Entscheidung beruht.


Beispiele für GxP-relevante Änderungen

Beispiele für GxP-relevante Änderungen sind (Liste nicht abschließend):

GxP-relevante Änderung

Beispiel

kontinuierliche Verbesserungsprozesse und Prozessoptimierungen (wenn Arzneimittel/ Medizinprodukte bearbeitet werden)

Einführung „Pick-by-Light“ im Kommissionierprozess

betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte (Kostenreduktion, Sicherstellung der Lieferfähigkeit)

Weglassen einer Zweitkontrolle, um Zeit und Kosten zu sparen

strategische Überlegungen
(Lieferantenwechsel, Produkttransfers)

Wechsel des Dienstleisters für Pest Control oder die Rekalibrierung der Temperaturlogger

Änderungen an Verfahren/Prozessen

Änderungen an einem bestehenden operativen Prozess wie Wareneingang, Kommissionierung

CAPA als Auslöser für Änderungen

IT-Anpassung im LVS (z. B. automatische Erstellung von Packlisten im WA)

Kundenwünsche und -vereinbarungen, die Einfluss auf das operative Tagesgeschäft haben

Umstellung auf einen anderen Datenlogger

Änderungen an qualifizierten Gebäuden/Einrichtungen/Anlagen

·       Umzug des Retouren- /Sperrlagers in einen anderen Hallenabschnitt

·       Einbindung weiterer Temperaturlogger in das Monitoring-System

·       Erweiterung des Kühllagers

·       Aufstellen weiterer Regalreihen

Änderungen am Lagerverwaltungssystem

·       neuer Mandant im LVS

·       neue Funktionen

·       Einführung von Schnittstellen

Änderungen an Dokumenten und Aufzeichnungen

Umstellung von Papierdokument in digitales Dokument

Änderungen an Lagerung und Transport

Umzug von Ware in einen neuen Hallenabschnitt

Änderungen an Hard- und Software

 

·       Verwendung einer neuen Scannersoftware

·       Verwendung anderer Scanner, wenn GxP-relevante Produkte damit bearbeitet werden

Änderung am QM-System

 

Umstellung der Abweichungserfassung von Excellisten zu Datenbank-basierter Lösung

Änderung an validierten (computergestützten) Systemen

Versionsupdate

Vorübergehende Änderung (engl. temporary change)

Temporäres Auslassen der Gewichtskontrolle bei Ausbuchung von Ware



Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

Simone Ferrante
Simone Ferrante

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