Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
CEP-Verfahren: Vor- und Nachteile

CEP-Verfahren: Vor- und Nachteile

Ein Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 20.C.2

7 Min. Lesezeit | von Prof. Dr. Markus Veit
Erschienen im LOGFILE Leitartikel 18/2021

Ablauf und Zuständigkeiten

Für die Beantragung eines CEPs reicht der Wirkstoffhersteller die Dokumentation des Kapitels 3.2.S beim European Directory for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM) ein.

Es handelt sich dabei um eine Behörde des Europarates, die das Europäische Arzneibuch herausgibt. Mit der Einreichung beantragt der Wirkstoffhersteller die Ausstellung eines CEPs. Der Antragsteller verpflichtet sich dabei auch zur Teilnahme am Inspektionsprogramm des EDQM, mit dem alle Antragsteller formal der GMP-Überwachung durch das EDQM unterliegen.

Die Prüfung der eingereichten Wirkstoffdokumentation erfolgt beim EDQM durch einen Pool an Assessoren, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen können. In der Regel erfolgt die Beurteilung durch einen einzelnen Assessor, das Ergebnis wird dann durch einen zweiten kontrolliert. Die eingereichte Dokumentation verbleibt beim EDQM und wird von den nationalen Zulassungsbehörden in der Regel nicht eingesehen, wenngleich dies prinzipiell möglich wäre.

Nach der Erteilung eines CEPs wird dieses in einer Datenbank des EDQM gelistet. Damit ist die Information, für welche Wirkstoffe welcher Hersteller CEPs erteilt wurden, allgemein zugänglich.

Im Zulassungsverfahren für ein Arzneimittel fragt der Antragsteller dann den Halter des CEP (also seinen Wirkstofflieferanten) an, ob er auf das CEP Bezug nehmen darf. Daraufhin stellt der Wirkstoffhersteller eine sogenannte „Written Confirmation“ aus, in der er versichert, den Antragssteller nach Erteilen der Zulassung über alle Änderungen zu informieren. Diese „Written Confirmation“ und das eigentliche CEP werden mit dem Zulassungsdossier eingereicht (siehe Abbildung 1).

 

Abbildung 1 CEP-Verfahren


Zweck des CEP-Verfahrens

Die Regelung zu dem Verfahren findet sich im Anhang I der Europaratsresolution „AP-CSP (07) 1 Zertifizierung der Eignung zu den Monographien des Europäischen Arzneibuchs“. Das auf dieser Resolution basierende Verfahren wurde 1999 eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Qualität des Wirkstoffs mit den in der Arzneibuchmonographie enthaltenen Kontrollmethoden angemessen überprüft werden kann. Das gilt insbesondere für die Prüfung auf Reinheit, also den Gehalt an Verunreinigungen. Diese können aus der Herstellung des Wirkstoffs stammen oder durch Abbau entstehen. Sollten die in der Stoffmonographie enthalten Kontrollverfahren im Lichte der spezifischen Synthese des Wirkstoffs nicht ausreichen, können Beschreibungen für zusätzliche Kontrollverfahren eingereicht werden. Diese werden dann in das CEP übernommen und müssen im Rahmen der Chargenfreigabe für diesen spezifischen Wirkstoff verpflichtend geprüft werden. Es obliegt der Verantwortung des Wirkstoffherstellers, dazu eine umfassende Bewertung möglicher Verunreinigungen vorzunehmen und diese ggf. angemessen zu kontrollieren.


Anerkennung von CEPs bei der Zulassung von Arzneimitteln

CEPs werden von den 38 Mitgliedstaaten der Arzneibuch-Konvention sowie einer Reihe anderer Länder (z. B. Australien, Südafrika, Saudi-Arabien) anerkannt. Diese Anerkennung bedeutet, dass die Unterlagen zur Qualität der Wirkstoffe im Rahmen von Arzneimittel-Zulassungsverfahren von den zulassenden nationalen Behörden nicht mehr geprüft werden müssen, sondern die Prüfung durch das EDQM anerkannt wird.


Vorteile des CEP-Verfahrens

Das CEP-Verfahren hat eine Reihe von Vorteilen für alle beteiligten Parteien:

  • Es schafft die Sicherheit, dass generische Wirkstoffe auf der Basis der Arzneibuchmonographie geprüft werden können – auch wenn die Herstellung von der Synthese des Originalherstellers abweicht. Anders wäre das Arzneibuch weitgehend wertlos. Die Möglichkeit, die Prüfung gemäß der Arzneibuchmonographie durchzuführen, entlastet den Arzneimittelhersteller und sorgt für eine bessere Vergleichbarkeit.
  • Die Zulassungsbehörden in Europa sind mit dem Verfahren auch nicht unbedingt unglücklich, spart es doch bei ihnen die Ressourcen, die für die Beurteilung der Unterlagen zum Wirkstoff erforderlich wären.
  • Das Verfahren wahrt auch die Interessen der Wirkstoffhersteller, denn es garantiert einen umfassenden Schutz der eingereichten Unterlagen und damit des geistigen Eigentums des Wirkstoffherstellers.
  • Auch die Pharmazeutischen Unternehmer, bzw. Zulassungsinhaber, respektive Inverkehrbringer sind nicht unglücklich mit dem Verfahren, denn sie können damit weite Teile der Verantwortung für eine inhaltlich mit den Anforderungen übereinstimmende Dokumentation der Qualität der Wirkstoffe und ihrer Herstellung an das EDQM abgeben.

Nachteile und Risiken des CEP-Verfahrens

Alle „Nutzer“ von CEPs müssen sich sicher sein, dass sowohl beim Wirkstoffhersteller als auch beim EDQM die Hausaufgaben lege artis gemacht werden. Sollten sie daran Zweifel haben oder einfach aus Gründen der Sorgfaltspflicht einen Einblick in die Unterlagen verlangen, haben sie darauf keinen Rechtsanspruch. Einen solchen Anspruch haben nur die Zulassungsbehörden. Nach den Erfahrungen des Autors nutzen die Behörden diesen Anspruch jedoch nur selten und überlassen die Beurteilung der Qualität des Wirkstoffs den Assessoren des EDQMs – nicht zuletzt sicher auch wegen mangelnder Ressourcen.

Im Rahmen der Zertifizierung hat das EDQM die Möglichkeit, wirkstoffspezifische Inspektionen bei den Wirkstoffherstellern (auch in außereuropäischen Ländern) durchzuführen und zu überprüfen, ob die eingereichten Unterlagen der gelebten Wirklichkeit entsprechen. Solche Inspektionen finden jedoch nur risikobasiert statt, wenn es Anhaltspunkte zu einer Non-Compliance gibt.

Der „Valsartan-Fall“ eignet sich gut, das bestehende System kritisch zu hinterfragen: Der chinesische Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical Co. Ltd hatte für das von ihm vertriebene Valsartan ein CEP, das 2016 vom EDQM verlängert wurde. Offenbar war dabei den Assessoren des EDQM bei der Beurteilung der eingereichten Unterlagen das Risiko des Entstehens von Nitrosaminen im Herstellungsprozess nicht aufgefallen, obwohl die international gültige ICH-Leitlinie M7 eine umfassende Bewertung des Synthesewegs hinsichtlich möglicher mutagener bzw. genotoxischer Verunreinigungen für neue oder geänderte Prozesse auch für generische Wirkstoffe zwingend vorschreibt.

Fazit

Im „Valsartan-Fall“ hatten weder die zulassenden oder überwachenden Behörden noch die Inverkehrbringer die Informationen, die eine Erkennung des Risikos ermöglicht hätten. Der Inverkehrbringer hätte noch nicht einmal die Möglichkeit gehabt, diese Informationen einzufordern. Er hat lediglich die Pflicht, den Wirkstoffhersteller zu auditieren und sich systemisch (nicht wirkstoffspezifisch) Gewissheit zu verschaffen, dass der Wirkstoff entsprechend der europäischen GMP-Vorgaben hergestellt wird.


Dieser Text ist ein Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 20.C.2


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

Dr. Markus Veit
Dr. Markus Veit

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

Welche Anforderungen beinhaltet das ALCOA-Prinzip?

Welche Anforderungen beinhaltet das ALCOA-Prinzip?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
EU: Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Medizinprodukte-Verordnungen

EU: Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Medizinprodukte-Verordnungen

Die Europäische Kommission hat gezielte Reformen vorgeschlagen, um die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) und die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (In Vitro Diagnostic Regulation, IVDR) zu vereinfachen und bestehende strukturelle Probleme zu adressieren.

Weiterlesen
EMA: Update zur Leitlinie „Stability testing for variations“

EMA: Update zur Leitlinie „Stability testing for variations“

Die EMA hat die Leitlinie zur Stabilitätsprüfung bei Änderungsanträgen überarbeitet (Revision 3, gültig ab 15. Januar 2026).

Weiterlesen
EU: Vorschlag für einen europäischen Biotech Act

EU: Vorschlag für einen europäischen Biotech Act

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Biotech Act vorgelegt, mit dem die Biotechnologie in Europa gestärkt und der Transfer innovativer Ideen vom Labor in den Markt beschleunigt werden soll.

Weiterlesen
EMA: Konzeptpapier zur Überarbeitung von Annex 3 für Radiopharmaka

EMA: Konzeptpapier zur Überarbeitung von Annex 3 für Radiopharmaka

Die EMA hat ein Konzeptpapier zur geplanten Überarbeitung von Annex 3 (Herstellung von Radiopharmaka) der EU-GMP-Leitlinien veröffentlicht. Das Papier wurde in Zusammenarbeit mit PIC/S erarbeitet und auf der November-Sitzung der GMDP Inspectors Working Group (IWG) verabschiedet.

Weiterlesen
EMA: Q&A zur QP-Zertifizierung ohne physischen EU-Import

EMA: Q&A zur QP-Zertifizierung ohne physischen EU-Import

Die EMA hat eine neue Frage-und-Antwort zur QP-Zertifizierung von Chargen veröffentlicht, die weder im EU-/EWR-Raum hergestellt noch für den EU-/EWR-Markt bestimmt sind und auch nicht physisch in die EU/den EWR importiert werden.

Weiterlesen
EU: Einigung zum Pharmapaket

EU: Einigung zum Pharmapaket

Am 11. Dezember haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung des europäischen Rechtsrahmens für Arzneimittel erzielt.

Weiterlesen
EMA: Aktualisierte Q&As zu biologischen Arzneimitteln

EMA: Aktualisierte Q&As zu biologischen Arzneimitteln

Die EMA hat ihr Frage-und-Antwort-Dokument zu biologischen Arzneimitteln aktualisiert und neue Fragen aufgenommen, die bisher unterschiedlich interpretiert wurden oder Klärungsbedarf hatten. In der aktuellen Überarbeitung wurden sechs neue Fragen ergänzt und mehrere bestehende Antworten angepasst.

Weiterlesen
ICH: Neue Empfehlungen zur Herstellung von ATMPs

ICH: Neue Empfehlungen zur Herstellung von ATMPs

Die ICH-Diskussionsgruppe für Zell- und Gentherapien (CGTDG) hat neue Empfehlungen zur besseren internationalen Harmonisierung der Herstellungsanforderungen für Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs) vorgelegt. Zentrales Element ist die Empfehlung, einen Anhang zu ICH Q11 zu entwickeln, der gezielt auf die besonderen Anforderungen der ATMP-Herstellung eingeht.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes

Produkte zum Thema

Produktgalerie überspringen
GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

Tausende Fachleute nutzen heute den GMP-BERATER, diese weltweit einmalige und umfangreichste Informationsbasis für die Gute Herstellungspraxis. Mit einer Personenlizenz kann ein User, mit der Firmenlizenz können beliebig viele User auf das Wissensportal zugreifen.Ca. 5.000 Seiten GMP-Praxiswissen mit über 600 Arbeitshilfen, Checklisten, Abbildungen und Formblättern:Praxisnahe Anleitung für die schnelle Umsetzung im BetriebDetaillierte Beschreibung von GMP-gerechten SystemenInternationale Gesetze und Richtlinien im Original, z. T. mit deutscher ÜbersetzungImmer aktuell durch regelmäßige AktualisierungenAlle Beiträge von praxiserfahrenen Autorinnen und Autoren aus Industrie und Behörde

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 2-5 Werktage (für Weihnachtsgeschenke ca. 2-3 Wochen)
1.335,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

The GMP Compliance Adviser is an online publication that covers all aspects of Good Manufacturing Practice (GMP) in one source.In the GMP Compliance Adviser you’ll find: GMP in Practice This part contains 21 chapters with GMP expert knowledge to base your decisions upon. It provides practical assistance with checklists, templates and SOP examples. It is written by more than 80 authors with hands-on experience directly linked to the industry. The individual chapters describe the different aspects of GMP in clear language. Technical, organizational and procedural aspects are covered.More than 700 checklists, templates and examples of standard operation procedures taken directly out of practice help you in understanding the GMP requirements.GMP RegulationsThese chapters cover the most important GMP regulations from Europe and the United States (CFR and FDA), but also PIC/S, ICH, WHO and many more.  Sample Documents In addition, the GMP Compliance Adviser contains many sample documents and practical examples that you can use.

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 2-5 Werktage (für Weihnachtsgeschenke ca. 2-3 Wochen)
1.335,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung 2.0 | Personenlizenz | 12M

GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung 2.0 | Personenlizenz | 12M

Ihre Anlaufstelle für Wissen rund um die GMP-Qualifizierung von technischen Systemen und Anlagen. Das GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung 2.0 bietet Ihnen eine effiziente und klar strukturierte Lösung zur Qualifizierung von Pharmaanlagen. Das Wissensportal richtet sich an Mitarbeitende in der Pharmaindustrie, die einen Zugang zu praktischen Anleitungen und Beispieldokumenten brauchen und sich tiefer in die theoretischen Grundlagen der Anlagenqualifizierung einarbeiten wollen.  Das Portal liefert umfassenden Vorlagen und Arbeitshilfen, die sowohl die Erstqualifizierung als auch den gesamten Lebenszyklus einer Anlage abbilden. Alle Dokumente sind praxiserprobt und von Fachexperten erstellt. Die theoretischen Grundlagen zu den einzelnen Themen sind nur kurz angerissen. Für detaillierte Informationen wird auf die ausführlichen Kapitel des GMP-BERATERs verlinkt. Die entsprechenden Kapitel sind für Sie freigeschaltet.

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 2-5 Werktage (für Weihnachtsgeschenke ca. 2-3 Wochen)
810,00 € netto zzgl. MwSt.
SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

Im Online-Portal finden Sie alle SOPs an einem Ort. Immer auf dem neusten Stand dank Abonnement. Neue SOPs und Aktualisierungen werden Ihrer Sammlung automatisch hinzugefügt. Übersichtliche Struktur, intuitive Navigation: Sie finden alles auf Anhieb. Einfach klicken, schon steht Ihre SOP zur Verfügung.Oder Sie benutzen die praktische Volltextsuche. Die SOPs beschreiben GMP-relevante Kernprozesse für ein fiktives Pharmaunternehmen mit Schlüsselpersonen und Verantwortungsbereichen. Dazu gibt es Erklärungen und nützliche Tipps. In einem schlüssigen SOP-Konzept liegt enormes Potential für den reibungslosen Ablauf von GMP-Prozessen! Sie erhalten jede SOP als editierbare Datei, die Sie für Ihre Zwecke anpassen können. Die SOPs berücksichtigen die aktuellen regulatorischen GMP-Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln und dienen Ihnen so als Vorlage für neu zu erstellende SOPs und zur Optimierung vorhandener SOPs. Mit zahlreichen erklärenden Hinweisen und nützlichen Tipps, die Sie bei der Anpassung der Muster-SOPs an Ihre konkreten Unternehmensabläufe unterstützen. Unsere Redaktion ist für Sie da: Sie erhalten schnell persönliche Antworten.

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 2-5 Werktage (für Weihnachtsgeschenke ca. 2-3 Wochen)
1.695,00 € netto zzgl. MwSt.