Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Validierung analytischer Verfahren: Regulatorische Anforderungen – Teil 2

Validierung analytischer Verfahren: Regulatorische Anforderungen – Teil 2

Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 14.D Validierung analytischer Verfahren

5 Min. Lesezeit | von Joachim Ermer
Erschienen im LOGFILE 17/2024

Wichtige Aspekte bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen

Die ICH-Guideline enthält allgemeine Anforderungen und Empfehlungen für grundlegende statistische Leistungsparameter und experimentelle Ansätze.

Dies sollte jedoch nicht als Checkliste verstanden oder missbraucht werden. Auf die Verantwortlichkeit des Anwenders zur Anpassung an die Aufgabenstellung wird ausdrücklich hingewiesen: „It is the responsibility of the applicant to choose the validation procedure and protocol most suitable for their product“. Eine nicht auf das konkrete Prüfverfahren und dessen beabsichtigten Einsatz abgestimmte Validierung ist zumindest eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen, da dann die Eignung nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann.


Was beinhaltet nun eine „geeignete“ Methodenvalidierung?

Insbesondere muss immer das Ziel der Validierung, d. h. der Nachweis der Eignung des Prüfverfahrens in der Routineanwendung im Auge behalten werden. Soweit möglich, sollten die Routinebedingungen in den experimentellen Validierungsuntersuchungen reflektiert werden, beispielsweise durch repräsentative Zusammensetzung der Proben bei Richtigkeit und Untergrenze des Arbeitsbereichs, oder Verwendung von authentischen Proben in Präzisionsstudien. Nur dann entspricht die Probenvorbereitung, die oft einen bedeutenden Beitrag zur Präzision liefert, der in der Chargenprüfung. Falls die Routinebedingungen aus experimentellen Gründen nicht realisierbar sind, sollte zumindest der mögliche Einfluss auf die Beurteilung betrachtet werden. Auf die Berücksichtigung dieser „regular test conditions“ wird in der Revision 2 der Validierungsguideline ausdrücklich hingewiesen.

Der Anwender muss die für das Prüfverfahren und dessen Einsatz kritischen Leistungsparameter identifizieren, diese Parameter in sinnvoller und effektiver Weise experimentell ermitteln und hinreichende Akzeptanzkriterien zur Bestätigung der Eignung definieren.

Auf Grund des iterativen Charakters von Methodenentwicklung und -validierung ist ein rationales Design des Prüfverfahrens die erste Voraussetzung für eine optimale Validierung. Ein umfassendes Verständnis des Prüfverfahrens ist eine wesentliche Zielrichtung der neuen ICH Q14-Guideline „Analytical Procedure Development“, mit einem systematischen Quality-by-Design-Ansatz (gültig seit 14.Juni 2024).


Festlegung von Akzeptanzkriterien

Um beurteilen zu können, ob eine Methode für die beabsichtigte Anwendung geeignet ist, muss man Akzeptanzkriterien festlegen. Die Festlegung von Akzeptanzkriterien wurde in der Revision 2 der Validierungsguideline ergänzt, allerdings fehlt oft eine Orientierung zur Ableitung. Die (richtige) Anforderung im Guideline-Entwurf (Schritt 2), dass die Präzision mit den Spezifikationsgrenzen kompatibel sein muss, wurde aus der finalen Guideline entfernt.

Die Akzeptanzgrenzen der Spezifikation repräsentieren die Anforderungen an das jeweilige Qualitätsattribut. Beispielsweise definiert die ICH-Guideline Q3A eine erforderliche Berichtsgrenze für unbekannte Nebenprodukte von 0,05 % bzw. 0,03 %, abhängig von der Tagesdosis des jeweiligen Wirkstoffs (≤ bzw. > 2 g). Demzufolge muss das Prüfverfahren in der Lage sein, unbekannte Nebenprodukte bei dieser Konzentration zu quantifizieren, d. h. die Berichtsgrenze stellt die maximale Bestimmungsgrenze dar.

Die maximal zulässige analytische Variabilität für Gehaltsbestimmungen wird durch die Spezifikationsgrenzen vorgegeben. Andere Leistungsparameter sind methodenspezifisch und beispielsweise mit der Art der Kalibrierung, oder mit dem experimentellen Validierungsansatz verbunden, die zufällige Variabilität stellt jedoch immer den Mindestbeitrag dar, der berücksichtigt werden muss.

Statistische Signifikanztests prüfen allein auf eine statistische Signifikanz, z. B. der Mittelwert-t-Test auf eine statistisch signifikante Differenz zwischen zwei Mittelwerten, was direkt ein Akzeptanzkriterium darstellt. Ob eine solche signifikante Differenz eine praktische Bedeutung hat, ist gar nicht Gegenstand des Tests.

Hier können zwei Szenarien unterschieden werden:

  • Produzentenrisiko: Einerseits können sehr geringe Variabilitäten oder eine große Datenzahl schnell zu einer Signifikanz führen. In diesem Fall spricht man von einem Produzentenrisiko, d. h. eine an sich akzeptable Methode erfüllt die Akzeptanzkriterien nicht. Durch reine Erhöhung der Datenzahl wird jede – noch so kleine – Differenz irgendwann signifikant.
  • Konsumentenrisiko: Andererseits kann aber auch eine zu große Variabilität praktisch bedeutsame Differenzen überdecken, d. h. diese werden als nicht signifikant getestet. In diesem Fall spricht man von einem Konsumentenrisiko, d. h. eine mangelhafte Leistungsfähigkeit wird nicht entdeckt, was zur Freigabe nicht spezifikationskonformer Chargen führen kann.

Auf diese Problematik der Signifikanztests wird auch im USP-Kapitel zur Validierung <1225> hingewiesen: „Setting an acceptance criterion based on the lack of statistical significance … is not an acceptable approach.“

Deshalb ist zu empfehlen, dass absolute Akzeptanzkriterien definiert werden, bevorzugt für normalisierte (prozentuale) Leistungsparameter. Diese können aus Erfahrungswerten abgeleitet werden und sind auch zwischen verschiedenen Methoden vergleichbar. Da solche Leistungsparameter mit der Variabilität der betreffenden Methode verknüpft sind, ist die Kenntnis einer für die jeweilige Anwendung akzeptablen Präzision wichtig.

Statistische Äquivalenztests werden in ICH Q2(R2) für Präzision und Richtigkeit empfohlen: „The observed … 100(1-α)% confidence interval (or justified alternative statistical … interval should be compatible with the corresponding accuracy acceptance criteria“. Hier ist – richtigerweise – die Fragestellung nicht, ob die beobachtete Differenz statistisch signifikant ist, sondern ob diese Differenz (einschließlich ihres Vertrauensbereichs als Maß der Unsicherheit) innerhalb eines zuvor definierten Akzeptanzbereiches liegt. Mit letzterem wird ein Maß für die praktische Relevanz eingeführt. Da Vertrauensbereiche mit zunehmender Datenzahl und abnehmender Variabilität geringer werden, steigt hier die Wahrscheinlichkeit eines positiven Testergebnisses, im Gegensatz zu den Signifikanztests. Diese Vorgehensweise wird auch im Allgemeinen USP Informationskapitel <1010> sowie in der Fachliteratur beschrieben und erlaubt eine numerisch abgesicherte Risikokontrolle über den verwendeten α-Fehler. Die Einbeziehung der Unsicherheit erfordert gegenüber einem einfachen Vergleich der berechneten Parameter mit dem Akzeptanzkriterien entweder weitere Akzeptanzgrenzen oder eine größere Anzahl an Werten, zur Verringerung der Vertrauensbereiche.

Leider wird in ICH Q2(R2) kein Kontext diskutiert, d. h. ob Äquivalenztests in allen Fällen erwartet werden. Nach Meinung des Autors sollte der Vergleichsansatz je nach Risiko des Qualitätsattributes und des Prüfverfahrens (Komplexität) gewählt werden. Bei geringerem Risiko ist ein einfacher Vergleich durchaus vertretbar.


Akzeptanzgrenzen für Präzisionen

Da das Endergebnis (reportable result) mit den Spezifikationsgrenzen verglichen wird (USP <General Notices>), ist dessen Präzision ausschlaggebend für die Eignung des Prüfverfahrens. Die Spezifikationsgrenzen müssen mindestens die Herstell- und die analytische Variabilität beinhalten. Die Herstellvariabilität kann für einen Herstellungstyp auf Grund von Erfahrung abgeschätzt werden, bzw. durch Bestimmung einer größeren Anzahl von Chargen in einer Messserie mittels Varianzanalyse ermittelt werden. Aus dem restlichen zur Verfügung stehenden Bereich kann die Mindestanforderung an die Präzision des Endergebnisses abgeleitet werden, zum Beispiel aus den Wahrscheinlichkeiten der Normalverteilung. Als Maß der Eignung dient eine akzeptable Wahrscheinlichkeit innerhalb oder außerhalb (OOS) der Spezifikationsgrenzen.

Für LC-Gehaltsbestimmungen bei Wirkstoffen gibt es in Ph.Eur. und USP Vorgaben für Injektionspräzisionen. Diese sind abhängig von der Anzahl der Injektionen und der Differenz zwischen Spezifikationsobergrenze der Wirkstoffmonographie und der theoretischen Obergrenze des wahren Gehaltes 100 %, d. h. dem zur Verfügung stehenden Bereich für die analytische Variabilität. Zur Sicherstellung derselben Unsicherheit sinkt die akzeptable Präzision bei geringerer Anzahl an Injektionen. Die zufällige Streubreite von Standardabweichungen hängt von der Anzahl der Werte ab (Chi-Quadrat-Verteilung). Man kann jedoch einen allgemeinen Faktor von 2 zwischen wahrer Standardabweichung und Obergrenze der Verteilung annehmen. Die Akzeptanzgrenze von 0,85 % für die Injektionspräzision aus 6 Injektionen und 102 % oberer Spezifikationsgrenze wäre somit bis zu einer wahren RSD von etwa 0,4 % realistisch, bei 3 Injektionen darf die wahre RSD jedoch 0,2 % nicht überschreiten.

Bei Quantifizierung von Nebenprodukten oder anderer Spurenanalytik ist die starke Konzentrationsabhängigkeit der Präzision zu beachten. Die Berichtsgrenze kann hier als einheitliche Bezugskonzentration zur Sicherstellung der Anforderungen verwendet werden, da eine Wiederhol- bzw. Laborpräzision von 25 % bzw. 30 % eine akzeptable Quantifizierung erlauben.


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

Dr. Joachim Ermer
Dr. Joachim Ermer

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

Swissmedic aktualisiert Wegleitung zur GMP-Konformität ausländischer Hersteller

Swissmedic aktualisiert Wegleitung zur GMP-Konformität ausländischer Hersteller

Swissmedic hat die Wegleitung „GMP-Konformität ausländischer Hersteller“ erneut überarbeitet. Die neue Version 7.0 ist seit dem 7. September 2026 gültig. Sie enthält insbesondere neue Regelungen zum Nachweis der GMP-Konformität von Herstellern, die von der US FDA inspiziert wurden.
Weiterlesen
Swissmedic aktualisiert Technische Interpretation zur Zusammenarbeit mit Pre-Wholesalern

Swissmedic aktualisiert Technische Interpretation zur Zusammenarbeit mit Pre-Wholesalern

Swissmedic hat die Technische Interpretation “Market release and distribution in cooperation with a pre-wholesaler” überarbeitet. Das Dokument regelt die Marktfreigabe und Distribution bei der Zusammenarbeit eines Zulassungsinhabers mit einem Pre-Wholesaler (Logistik- und Distributionsdienstleister).
Weiterlesen
News: Europa

IPEC aktualisiert zwei Leitfäden zu pharmazeutischen Hilfsstoffen

Die IPEC Federation hat zwei zentrale Leitfäden zu pharmazeutischen Hilfsstoffen aktualisiert. Der IPEC Composition Guide for Pharmaceutical Excipients (Version 3, 2026) beschreibt, wie Hersteller Zusammensetzungsprofile für Hilfsstoffe erstellen können.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Warum ist die Planung des Inbetriebnahmezeitpunkts im Qualifizierungsprozess entscheidend?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Versorgungstechnik für Pharma-Reinräume – ein Praxisleitfaden

Versorgungstechnik für Pharma-Reinräume – ein Praxisleitfaden

Historisch gewachsene Planungsansätze bestimmen bis heute den Betrieb vieler Pharma-Reinräume, oft mit unnötig hohem Energieverbrauch. Moderne Reinraumtechnik zeigt, wie sich RLT-Anlagen und Versorgungssysteme GMP-konform, nachhaltig und wirtschaftlich betreiben lassen.

Weiterlesen
News: Europa

EDQM: Überarbeitete Leitlinie zu „Sister Files“

Das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsfürsorge (EDQM) hat seine Leitlinie für Anträge auf sogenannte „Sister Files“ (PA/PH/CEP (09) 141) überarbeitet. Ziel ist eine einheitlichere Anwendung des Verfahrens sowie mehr Klarheit bei der Einstufung und Bewertung entsprechender CEP-Anträge.
Weiterlesen
News: EMA

EMA: Rücknahme eines Zulassungsantrags wegen fehlender Bestätigung des GMP-Status

Die EMA berichtete, dass Scholar Rock Netherlands den Zulassungsantrag für Isembyld zurückgezogen hat, nachdem das Bewertungsverfahren bereits bis zur abschließenden Fragerunde fortgeschritten war. Nach vorläufiger Einschätzung der EMA konnte das Arzneimittel nicht zugelassen werden, da der Antragsteller keine Bestätigung dafür vorgelegt hatte, dass die Herstellungsstätte die EU-GMP-Anforderungen erfüllt.
Weiterlesen
Frage der Woche | GMP-Verlag

Welche Rolle spielt die Luftwechselrate und Luftwechselzahl in Reinräumen?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Validierung von KI-/ML-Systemen in GMP-Umgebungen: Anwendung des 7-Stufen-Modells der FDA

Validierung von KI-/ML-Systemen in GMP-Umgebungen: Anwendung des 7-Stufen-Modells der FDA

Künstliche Intelligenz gewinnt auch im GMP-Umfeld an Bedeutung und stellt Unternehmen vor neue regulatorische Herausforderungen. Zusammengefasst werden aktuelle regulatorische Entwicklungen, ein Validierungsrahmen auf Basis des FDA-7-Stufen-Modells sowie erste Praxiserfahrungen.

Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes

Produkte zum Thema

Produktgalerie überspringen
GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

Tausende Fachleute nutzen heute den GMP-BERATER, diese weltweit einmalige und umfangreichste Informationsbasis für die Gute Herstellungspraxis. Mit einer Personenlizenz kann ein User, mit der Firmenlizenz können beliebig viele User auf das Wissensportal zugreifen.Ca. 5.000 Seiten GMP-Praxiswissen mit Abbildungen und Formblättern:Praxisnahe Anleitung für die schnelle Umsetzung im BetriebDetaillierte Beschreibung von GMP-gerechten SystemenInternationale Gesetze und Richtlinien im Original, z. T. mit deutscher ÜbersetzungImmer aktuell durch regelmäßige AktualisierungenÜbersicht und Preise als PDF zum Ausdrucken60+ MusterdokumenteMuster-SOPsMuster-Formulare Muster-ProtokolleMuster-DokumentationenChecklistenProzessdiagramme (Flowcharts) Praxisbeispiele zur Anwendung von QRM (z. B. Risikoanalysen) Beispieldokumente zurQualifizierung und ValidierungFallbeispieleAlle Beiträge von praxiserfahrenen Autorinnen und Autoren aus Industrie und BehördeEin Team aus über 80 Expert*innen interpretiert behördliche Anforderungen und beschreibt deren Umsetzung in die Praxis. Die Autor*innen greifen zurück auf langjährige Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie, Beratung und Behörde.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

The GMP Compliance Adviser is an online publication that covers all aspects of Good Manufacturing Practice (GMP) in one source.In the GMP Compliance Adviser you’ll find: GMP in Practice This part contains 21 chapters with GMP expert knowledge to base your decisions upon. It provides practical assistance with checklists, templates and SOP examples. It is written by more than 80 authors with hands-on experience directly linked to the industry. The individual chapters describe the different aspects of GMP in clear language. Technical, organizational and procedural aspects are covered.More than 700 checklists, templates and examples of standard operation procedures taken directly out of practice help you in understanding the GMP requirements.GMP RegulationsThese chapters cover the most important GMP regulations from Europe and the United States (CFR and FDA), but also PIC/S, ICH, WHO and many more.  Sample Documents In addition, the GMP Compliance Adviser contains many sample documents and practical examples that you can use.Download Advantages and Prices

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

Ihre Anlaufstelle für GMP-Wissen rund um die Qualifizierung von technischen Systemen und Anlagen. Das GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung bietet Ihnen eine effiziente und klar strukturierte Lösung zur Qualifizierung von Pharmaanlagen. Das Wissensportal richtet sich an Mitarbeitende in der Pharmaindustrie, die einen Zugang zu praktischen Anleitungen und Beispieldokumenten brauchen und sich tiefer in die theoretischen Grundlagen der Anlagenqualifizierung einarbeiten wollen.  Das Portal liefert umfassenden Vorlagen und Arbeitshilfen, die sowohl die Erstqualifizierung als auch den gesamten Lebenszyklus einer Anlage abbilden. Alle Dokumente sind praxiserprobt und von Fachexperten erstellt. Die theoretischen Grundlagen zu den einzelnen Themen sind nur kurz angerissen. Für detaillierte Informationen wird auf die ausführlichen Kapitel des GMP-BERATERs verlinkt. Die entsprechenden Kapitel sind für Sie freigeschaltet.Übersicht und Preise als PDF zum Ausdrucken

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
810,00 € netto zzgl. MwSt.
SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

Im Online-Portal finden Sie alle SOPs an einem Ort. Immer auf dem neusten Stand dank Abonnement. Neue SOPs und Aktualisierungen werden dem Online-Portal automatisch hinzugefügt. Alle Information dazu erhalten Sie über unseren Infoletter Insider. Übersichtliche Struktur, intuitive Navigation: Sie finden alles auf Anhieb. Oder Sie benutzen die praktische Volltextsuche. Für die individuelle Bearbeitung steht jede SOP mit einem Klick zum Download zur Verfügung. Die SOPs beschreiben GMP-relevante Kernprozesse für ein fiktives Pharmaunternehmen mit Schlüsselpersonen und Verantwortungsbereichen. Dazu gibt es Erklärungen und nützliche Umsetzungstipps. In einem schlüssigen SOP-Konzept liegt enormes Potenzial für den reibungslosen Ablauf von GMP-Prozessen! Sie erhalten jede SOP als bearbeitbare Datei, die Sie für Ihre Zwecke anpassen können. Die SOPs berücksichtigen die aktuellen regulatorischen GMP-Anforderungen. Sie dienen Ihnen so als Vorlage für neu zu erstellende SOPs und zur Optimierung vorhandener SOPs. Kommentare und Umsetzungstipps unterstützen Sie bei der Anpassung der Muster-SOPs an Ihre Unternehmensabläufe. Unsere Redaktion ist für Sie da: Sie erhalten schnell persönliche Antworten.Übersicht und Preise als PDF zum Ausdrucken

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.695,00 € netto zzgl. MwSt.