Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Wie unterscheiden sich Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme?

Wie unterscheiden sich Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme?

Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 1.F.3, Wie unterscheiden sich Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme?

5 Min. Lesezeit | von Dr. Christian Gausepohl
Erschienen im LOGFILE Leitartikel 23/2023

Die genaue Definition und Abgrenzung der Begriffe Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme ist wichtig für die korrekte und einheitliche Verwendung. In der betrieblichen Praxis kann es schnell zu umgangssprachlichen Unschärfen kommen. Auch werden die Begriffe „Korrektur“ und „Korrekturmaßnahme“ oft fälschlicherweise als Synonyme verwendet.

Dr. Christian Gausepohl vergleicht in einem Auszug aus dem weltweit umfangreichsten GMP-Wissensportal, dem GMP-BERATER, die Merkmale zu Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme.


Schnell kann es in der betrieblichen Praxis zu umgangssprachlichen Unschärfen kommen, da beispielsweise sowohl Korrekturmaßnahmen als auch Vorbeugemaßnahmen in die Zukunft gerichtet sind und vorbeugend der Fehlervermeidung dienen. Andererseits werden auch die Begriffe „Korrektur“ und „Korrekturmaßnahme“ häufig fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Abbildung 1 zeigt zur Verdeutlichung eine zusammenfassende Gegenüberstellung der einzelnen Merkmale.

Eine wichtige Abgrenzung liegt zwischen der Korrektur und der Korrekturmaßnahme vor. Während mit der Korrektur ausschließlich die Beseitigung des Fehlers verfolgt wird – als Behebung des Symptoms –, geht es bei der Korrekturmaßnahme um die Beseitigung der Fehlerursache, die in der Ursachenermittlung identifiziert wurde. Das Ziel einer Korrektur ist die Einhaltung der Anforderung, das Ziel einer Korrekturmaßnahme ist das Vermeiden des Wiederauftretens des konkreten Fehlers. Hieraus ist ersichtlich, dass beide Fälle nach Feststellen des Fehlers und spezifisch für den Fehler festgelegt werden und damit reaktiv.

Als Beispiele für Korrekturen können genannt werden:

  • Umarbeitung eines fehlerhaften Produkts
  • Aussortieren von fehlerhaften Verpackungseinheiten im Zusammenhang mit einer 100%-Kontrolle

Die Vorgaben der Zulassung und aus der Validierung müssen dabei berücksichtigt werden.

Der Unterschied zur Korrekturmaßnahme wird an folgendem Beispiel klar: Bei einer Abfüllung von Tabletten in Dosen mit nachfolgender Etikettierung kommt es auf dem Transportband zu sporadischen Beschädigungen der Etiketten durch Auflaufen der Dosen an einer Führungsschiene. Die Korrektur umfasst die Vernichtung der Dosen mit beschädigten Etiketten. Durch die geeignete Justierung der Führungsschiene als Korrekturmaßnahme wird das direkte Wiederauftreten des Fehlers vermieden. Zusätzlich werden für die Zukunft die Vorgaben für die formatabhängige Justierung eindeutiger gestaltet.

Die Vorbeugemaßnahme beschäftigt sich mit der Beseitigung potenzieller Fehlerursachen mit dem Ziel der Vermeidung von potenziellen Fehlern. Vorbeugemaßnahmen sind vom Wesen her unspezifisch für den beschriebenen Fehler, erfolgen nach Feststellen eines Risikos und sind von proaktiver Natur. Sowohl Korrekturmaßnahme als auch Vorbeugemaßnahme benötigen eine entsprechende Ursachenermittlung, um sinnvoll definiert zu werden.

Vorbeugemaßnahmen können auch ohne aufgetretenen Fehler generiert werden mit dem Ziel der Verbesserung. Dies kann beispielsweise auf Basis von Trendanalysen oder Risikobewertungen erfolgen. Bei dem oben dargestellten Beispiel kann die Trendbewertung über mehrere Verpackungslinien zeigen, dass nicht optimale Justierungen grundsätzlich zu Beschädigungen führten. Als Maßnahmen können technische Änderungen die Justierbarkeit vereinheitlichen und Fehljustierungen ausschließen (Poka-Yoke).

Vorbeugemaßnahmen und Korrekturmaßnahmen sind nicht direkt miteinander automatisch verknüpft und sollten daher getrennt gesehen werden. Sprachlich werden diese jedoch häufig über den Begriff CAPA kombiniert. Die Global Harmonization Task Force (GHTF) hat dies aufgegriffen und in ihrer Guidance on Corrective Action and Preventive Action and related QMS Processes explizit auf die Verwendung des CAPA-Begriffs verzichtet:

„Das Akronym CAPA wird in diesem Dokument nicht verwendet, da das Konzept von Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme fälschlicherweise so interpretiert wurde, dass für jede Korrekturmaßnahme eine Vorbeugemaßnahme erforderlich ist.“

(Guidance on corrective action and preventive action and related QMS processes (GHTF/SG3/N18:2010))

Abbildung 1    Vergleich der Merkmale zu Korrektur, Korrekturmaßnahme und Vorbeugemaßnahme



Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

Dr. Christian Gausepohl
Dr. Christian Gausepohl

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

EU: Verstärkte Zusammenarbeit mit der WHO bei der Pandemievorsorge

„Die öffentliche Gesundheit steht heute vor einer neuen Art von Herausforderung: Geschwindigkeit. Krankheiten breiten sich schneller und unvorhersehbarer aus denn je und überschreiten dabei Grenzen und Kontinente“, erklärte Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Katastrophenvorsorge und Krisenmanagement, anlässlich der Unterzeichnung einer EU4Health-Beitragsvereinbarung im Wert von über 4 Millionen Euro mit dem Zentrum für Pandemie- und Epidemieaufklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Berlin am 24.7.2026.

Weiterlesen
PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S: Überarbeitete Empfehlungen zu Qualifizierung und Validierung

PIC/S hat die „Recommendations on Qualification and Validation“ (PI 006-4) grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht, tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzt die Version von 2007. Das Dokument wuchs von 26 auf 49 Seiten.
Weiterlesen
Welche Rolle spielt die OQ innerhalb der Qualifizierung?

Welche Rolle spielt die OQ innerhalb der Qualifizierung?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Präzision braucht Kontrolle: Qualifizierung von Laborgeräten

Präzision braucht Kontrolle: Qualifizierung von Laborgeräten

Im Alltag vertrauen wir Technik meist blind. Im Labor jedoch kann blindes Vertrauen zum Risiko werden: Fehlerhafte Messwerte können zu falschen Qualitätsentscheidungen führen - im schlimmsten Fall sogar zu fehlerhaften Produktfreigaben. Deshalb ist die Qualifizierung von Laborgeräten weit mehr als eine formale Pflichtübung. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für verlässliche Daten, für GMP-Compliance und letztlich für die Patientensicherheit. Oder anders formuliert: Präzision braucht Kontrolle: deswegen müssen Laborgeräte qualifiziert werden!
Weiterlesen
Swissmedic: Implementierung der EU-GMP-Durchführungsverordnungen für Tierarzneimittel

Swissmedic: Implementierung der EU-GMP-Durchführungsverordnungen für Tierarzneimittel

Die neuen EU-Durchführungsverordnungen zu den GMP-Anforderungen für Tierarzneimittel und Wirkstoffe für Tierarzneimittel werden in der Schweiz zum 16. Juli 2026 nicht automatisch in die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) übernommen.

Weiterlesen
EU: Anhänge 4 und 5 aus dem EU-GMP-Leitfaden entfernt

EU: Anhänge 4 und 5 aus dem EU-GMP-Leitfaden entfernt

Nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2091 und (EU) 2025/2154 über die Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) für Tierarzneimittel und für Wirkstoffe für Tierarzneimittel am 16. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Anhänge 4 und 5 aus dem EU-GMP-Leitfaden entfernt.
Weiterlesen
EU-Kommission: Version 22 der Q&As zu Sicherheitsmerkmalen veröffentlicht

EU-Kommission: Version 22 der Q&As zu Sicherheitsmerkmalen veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat Version 22 ihrer Questions and Answers on Safety Features for Medicinal Products for Human Use veröffentlicht.
Weiterlesen
WHO: Finale Points to Consider zur kontinuierlichen Herstellung

WHO: Finale Points to Consider zur kontinuierlichen Herstellung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die finale Fassung ihrer Points to Consider in Continuous Manufacturing of Pharmaceutical Products veröffentlicht. Das Dokument soll Hersteller und Aufsichtsbehörden bei der Einführung und regulatorischen Bewertung kontinuierlicher Herstellungsverfahren unterstützen und ergänzt bestehende internationale Leitlinien, insbesondere ICH Q13.
Weiterlesen
EMA: Revision von Anhang 15 verzögert sich

EMA: Revision von Anhang 15 verzögert sich

Die EMA hatte im Februar 2026 ein Konzeptpapier zur Revision des Anhangs 15 des EU-GMP-Leitfadens „Qualifizierung und Validierung“ veröffentlicht (wir berichteten). Nun hat sie eine korrigierte Fassung publiziert, die einen deutlich angepassten Zeitplan enthält.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes

Produkte zum Thema

Produktgalerie überspringen
GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

Tausende Fachleute nutzen heute den GMP-BERATER, diese weltweit einmalige und umfangreichste Informationsbasis für die Gute Herstellungspraxis. Mit einer Personenlizenz kann ein User, mit der Firmenlizenz können beliebig viele User auf das Wissensportal zugreifen.Ca. 5.000 Seiten GMP-Praxiswissen mit Abbildungen und Formblättern:Praxisnahe Anleitung für die schnelle Umsetzung im BetriebDetaillierte Beschreibung von GMP-gerechten SystemenInternationale Gesetze und Richtlinien im Original, z. T. mit deutscher ÜbersetzungImmer aktuell durch regelmäßige AktualisierungenMusterdokumenteMuster-SOPsMuster-Formulare Muster-ProtokolleMuster-DokumentationenChecklistenProzessdiagramme (Flowcharts) Praxisbeispiele zur Anwendung von QRM (z. B. Risikoanalysen) Beispieldokumente zur Qualifizierung und ValidierungFallbeispiele Alle Beiträge von praxiserfahrenen Autorinnen und Autoren aus Industrie und BehördeEin Team aus über 80 Expert*innen interpretiert behördliche Anforderungen und beschreibt deren Umsetzung in die Praxis. Die Autor*innen greifen zurück auf langjährige Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie, Beratung und Behörde.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

The GMP Compliance Adviser is an online publication that covers all aspects of Good Manufacturing Practice (GMP) in one source.In the GMP Compliance Adviser you’ll find: GMP in Practice This part contains 21 chapters with GMP expert knowledge to base your decisions upon. It provides practical assistance with checklists, templates and SOP examples. It is written by more than 80 authors with hands-on experience directly linked to the industry. The individual chapters describe the different aspects of GMP in clear language. Technical, organizational and procedural aspects are covered.More than 700 checklists, templates and examples of standard operation procedures taken directly out of practice help you in understanding the GMP requirements.GMP RegulationsThese chapters cover the most important GMP regulations from Europe and the United States (CFR and FDA), but also PIC/S, ICH, WHO and many more.  Sample Documents In addition, the GMP Compliance Adviser contains many sample documents and practical examples that you can use.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

Ihre Anlaufstelle für GMP-Wissen rund um die Qualifizierung von technischen Systemen und Anlagen. Das GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung bietet Ihnen eine effiziente und klar strukturierte Lösung zur Qualifizierung von Pharmaanlagen. Das Wissensportal richtet sich an Mitarbeitende in der Pharmaindustrie, die einen Zugang zu praktischen Anleitungen und Beispieldokumenten brauchen und sich tiefer in die theoretischen Grundlagen der Anlagenqualifizierung einarbeiten wollen.  Das Portal liefert umfassenden Vorlagen und Arbeitshilfen, die sowohl die Erstqualifizierung als auch den gesamten Lebenszyklus einer Anlage abbilden. Alle Dokumente sind praxiserprobt und von Fachexperten erstellt. Die theoretischen Grundlagen zu den einzelnen Themen sind nur kurz angerissen. Für detaillierte Informationen wird auf die ausführlichen Kapitel des GMP-BERATERs verlinkt. Die entsprechenden Kapitel sind für Sie freigeschaltet.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
810,00 € netto zzgl. MwSt.
SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

Im Online-Portal finden Sie alle SOPs an einem Ort. Immer auf dem neusten Stand dank Abonnement. Neue SOPs und Aktualisierungen werden dem Online-Portal automatisch hinzugefügt. Alle Information dazu erhalten Sie über unseren Infoletter Insider. Übersichtliche Struktur, intuitive Navigation: Sie finden alles auf Anhieb. Oder Sie benutzen die praktische Volltextsuche. Für die individuelle Bearbeitung steht jede SOP mit einem Klick zum Download zur Verfügung. Die SOPs beschreiben GMP-relevante Kernprozesse für ein fiktives Pharmaunternehmen mit Schlüsselpersonen und Verantwortungsbereichen. Dazu gibt es Erklärungen und nützliche Umsetzungstipps. In einem schlüssigen SOP-Konzept liegt enormes Potenzial für den reibungslosen Ablauf von GMP-Prozessen! Sie erhalten jede SOP als bearbeitbare Datei, die Sie für Ihre Zwecke anpassen können. Die SOPs berücksichtigen die aktuellen regulatorischen GMP-Anforderungen. Sie dienen Ihnen so als Vorlage für neu zu erstellende SOPs und zur Optimierung vorhandener SOPs. Kommentare und Umsetzungstipps unterstützen Sie bei der Anpassung der Muster-SOPs an Ihre Unternehmensabläufe. Unsere Redaktion ist für Sie da: Sie erhalten schnell persönliche Antworten.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage nach Zahlungseingang
1.695,00 € netto zzgl. MwSt.