Auszug aus dem GMP Webcast GMP & TEA, Episode 23 „Valide Prozesse sind der Kern der Good Manufacturing Practice!“
Das ist zwar mühsam, aber nicht weiter verwunderlich. Schließlich stammen die relevanten Regelwerke aus sehr unterschiedlichen Quellen: von Behörden der EU und der USA, international agierenden Arbeitsgemeinschaften wie PIC/S oder ICH, sowie Industrieverbänden wie IPEC, PDA oder ISPE.
Zum Begriffsverwirrspiel tragen zudem Übersetzungen bei, die zwar sprachlich exakt, aber inhaltlich nicht immer passgenau sind.
Vergleicht man die aktuellen Definitionen verschiedener Regelwerke, fällt eine deutliche inhaltliche Diskrepanz auf. So ist der Begriff Validierung in der deutschen Gesetzgebung ganz eindeutig auf Prozesse und Standardarbeitsverfahren beschränkt. Gemäß Glossar zum EU-GMP-Leitfaden Teil I hingegen umfasst die Validierung auch Ausrüstungsgegenstände und Materialien – Validierung wird also als Oberbegriff verwendet und beinhaltet auch die Qualifizierung. Der EU-GMP-Leitfaden Teil II und auch der IPEC-GMP-Leitfaden für pharmazeutische Hilfsstoffe schränken die Bedeutung hingegen auf Prozesse, Methoden und Systeme ein.
Im Annex 15 des EU-GMP-Leitfadens schließlich ist der Begriff Validierung gar nicht allgemein definiert, wohl aber die Prozessvalidierung – und zwar eingeschränkt auf Herstellungsprozesse für Arzneimittel. Dies gilt wortgleich auch für die europäische Zulassungsbehörde EMA. Soviel zu den Verhältnissen in Europa, die für sich genommen schon divers genug sind.
Im Sprachgebrauch der U.S. FDA verschwimmen die Abgrenzungen zwischen Qualifizierung und Validierung aber sogar noch weiter. Die amerikanische Behörde weitet die Prozessvalidierung zu einem übergeordneten Begriff aus, der nicht nur das Prozessdesign in der Entwicklungsphase, sondern auch die Anlagenqualifizierung und die fortlaufende Prozessverifizierung während der Routineproduktion miteinschließt. Zudem wird der Qualifizierungsbegriff hier auch für Prozesse verwendet. Prozessqualifizierung – eine Wortschöpfung, die die aktuellen europäischen Leitlinien, das heißt die EMA-Leitlinie zur Prozessvalidierung und der überarbeitete Annex 15 zum EU-GMP-Leitfaden, bislang nicht übernommen haben.
Als dritte Vokabel taucht immer häufiger das Schlagwort Verifizierung auf. Eine eindeutige, scharfe Abgrenzung zur Validierung ist allerdings schwierig, denn es gibt bisher weder eine Legaldefinition noch vorgeschriebene Vorgehensweisen in den GMP-Regelwerken.
Die Unschärfe und mangelhafte Abgrenzung von regulatorischer Seite haben dazu geführt, dass die Begriffe Validierung, Qualifizierung und Verifizierung in der Praxis ganz unterschiedlich ausgelegt werden und mitunter zu einem heillosen Durcheinander führen.
Um Missverständnisse innerhalb des Unternehmens, aber vor allem auch mit externen Vertragspartnern zu vermeiden, müssen Unternehmen daher unbedingt die eigenen Definitionen und Validierungsgrundsätze festlegen.
Am besten eignet sich hierzu der Validierungsmasterplan, der dann als gemeinsame Ausgangsbasis für den Austausch während Qualifizierungs- und Validierungsaktivitäten, aber auch gegenüber Behörden dient.
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