Ein Auszug aus dem GMP:KnowHow Pharmalogistik (GDP): SOP-120-001-01 "Änderungskontrolle", Kapitel 6.4.1
Die Änderung ist GxP-relevant, falls sie potenziellen Einfluss auf die Produktqualität hat. Dies wird anhand der folgenden Punkte überprüft:
Das Ergebnis dieser Bewertung wird in Abschnitt 2.1 des Änderungsantrags dokumentiert.
Es ist wichtig, auch die Entscheidung „Änderung ist nicht GxP-relevant“ zu dokumentieren und im System zu archivieren. So kann z. B. bei Audits oder Inspektionen nachgewiesen werden, dass alle Änderungen systematisch erfasst und bewertet werden und eine „formlos“ durchgeführte Änderung nicht auf mangelnder Compliance, sondern auf einer bewusst getroffenen und dokumentierten Entscheidung beruht.
Beispiele für GxP-relevante Änderungen sind (Liste nicht abschließend):
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