Datenintegrität im QK-Labor
Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 14.L, Datenintegrität im Labor der Qualitätskontrolle
5 Min. Lesezeit | von Dr. Markus Veit
Erschienen im LOGFILE 20/2025
Die Datenintegrität spielt bei der pharmazeutischen Qualitätskontrolle eine besonders wichtige Rolle, denn die hier erzeugten Ergebnisse liefern die Grundlage für die Beurteilung der Produktqualität und sind damit freigaberelevant. Der Beitrag erläutert, welche Daten bei der HPLC-Analytik anfallen und wie die ALCOA-Prinzipen mit dem Ablauf der Datengenerierung verknüpft sind.
In diesem Kapitel sollen praktische Aspekte bei der Umsetzung der Europäischen Vorgaben zur Datenintegrität am Beispiel eines HPLC-Labors in der pharmazeutischen Qualitätskontrolle exemplarisch betrachtet werden. In dem vorgestellten Beispiel werden im HPLC-Labor Daten für die Chargenfreigabe eines Fertigproduktes generiert. Wie verläuft der Freigabeprozess und welche Daten werden dabei generiert?
Bei der Zertifizierung einer Charge werden die in der Qualitätskontrolle erhaltenen Prüfergebnisse zunächst mit den Spezifikationen abgeglichen, die in der Zulassung hinterlegt sind, und dann in einem Prüfzertifikat hinterlegt (Certificate of Analysis, CoA).
Bei spezifikationskonformen Prüfergebnissen kann die Charge freigegeben werden; die Freigabe wird im Freigaberegister dokumentiert. Sie ist auch Teil der GMP-Dokumentation, in der alle Daten zu den Prüfungen zusammenlaufen.

Welche Daten in einem chromatographischen Labor anfallen, ist in Abbildung 1 zusammengefasst. Die Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
| Daten in einem chromatographischen Labor |
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Abbildung 1 | Daten im chromatographischen Labor
Alle diese Daten sollten den ALCOA-Prinzipien – bzw. im Idealfall auch deren Erweiterung („ALCOA++“) – entsprechen (siehe Abbildung 2).
| ALCOA-Prinzipien | |
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| ALCOA++-Prinzipien | |
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Abbildung 2 | ALCOA / ALCOA ++-Prinzipien der Datenintegrität
Eine Reihe der in Abbildung 2 genannten Anforderungen sind bereits in den EU-GMP-Vorgaben verankert und werden nicht erst durch die Vorgabedokumente zur Datenin-tegrität eingeführt. Insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Daten verbindet die übrigen ALCOA-Elemente (McDowall, R. D.: Is Traceability the Glue for ALCOA, ALCOA+, or AL-COA++? in: Spectroscopy, April 2022, Volume 37, Issue 4, p. 13–19; https://doi.org/10.56530/spectroscopy.up8185n1)

Im Folgenden sollen in der zeitlichen Abfolge der Datengenerierung die wichtigsten Aspekte im Kontext der Datenintegrität beleuchtet werden.
Daten zu Probenahme und Probenhandling sind häufig in einem LIMS hinterlegt. Hier gibt es in der Praxis aber auch oft Hybridsysteme, bei denen der korrekten Datenübertragung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Daten zur Probenaufbereitung und Vorbereitung der chromatographischen Bestimmung werden überwiegend papier-basiert dokumentiert. Nicht alle Daten müssen in das LIMS übertragen werden, allerdings ist sicher zu stellen, dass die chargenbezogene Rückverfolgbarkeit der Daten unabhängig von der jeweiligen Dokumentationsform gewährleistet ist. Bei der chromatographischen Bestimmung selbst fallen ausschließlich elektronische Daten an, die in Form von integrierten Chromatogrammen und den resultierenden Peakflächen ausgelesen werden. Unter dem Aspekt der Datenintegrität stellt die nicht immer vermeidbare manuelle Nach-integration ein Spannungsfeld dar.
Die weitere Prozessierung der Daten zur Auswertung kann mittels integrierter Auswer-tungssoftware, über LIMS oder mithilfe externer Programme erfolgen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Aspekte der Datenintegrität, die es zu beachten gilt. Hier liegt auch häufig die Ursache für Verstöße, die dem Anwender oft gar nicht bewusst und/oder nicht durch ihn beeinflussbar sind. Dies erklärt auch die Forderung von Behördenseite nach einem Audit Trail Review vor der Chargenfreigabe.
Bei der Berichterstellung muss die Originalität des Berichtes sichergestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um ein papierbasiertes oder elektronisches Dokument handelt. Auch die Datenspeicherung und Archivierung muss im Detail geregelt werden, damit die Daten vor nachträglicher Manipulation, unbefugtem Zugriff oder Verlust geschützt sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Daten über den gesamten Zeitraum der vorge-schriebenen Archivierungsfrist zugänglich und lesbar bleiben.
Verstöße gegen die Datenintegrität ergeben sich z. B. aus unzureichenden Zugangskon-trollen, unvollständiger Qualifizierung und Validierung, Fehlern beim Audit Trail Review oder im Umgang mit Änderungen und Abweichungen.
Bei der Verfahrensentwicklung wird die Einhaltung der Datenintegrität nicht vollum-fänglich gefordert. Dennoch sind grundlegende Anforderungen, wie zum Beispiel an die Richtigkeit der Daten, einzuhalten, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Dazu zählt auch der korrekte Umgang mit statistischen Auswertungen.
Datenintegrität ist ein kritisches, aber auch sehr komplexes Thema. Umfassende Schulun-gen aller an den Abläufen beteiligten Personen sind daher unerlässlich. Die Einhaltung der Datenintegrität sollte im Rahmen von Selbstinspektionen regelmäßig überprüft werden.
Das Kapitel 14.L „Datenintegrität im Labor der Qualitätskontrolle“ ist auch Bestandteil des Fachwissens „Kernprozesse im Pharmalabor“.