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Referenzstandards im Pharmalabor: Beschaffung und Charakterisierung

Referenzstandards im Pharmalabor: Beschaffung und Charakterisierung

Ein Auszug aus der SOP-205-02 Umgang mit Proben, Reagenzien und Referenzstandards im Labor, Kapitel 6.2

8 Min. Lesezeit | von Dr. Stephanie Blum
Erschienen im LOGFILE Leitartikel 16/2023

Referenzstandards

Arzneibuchstandards werden durch den Chemikalienbeauftragten von der herausgebenden Stelle bezogen und bedürfen keiner weiteren Charakterisierung vor ihrer Verwendung. Sie werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet:

  • analytische Prüfung in Übereinstimmung mit den Vorgaben der entsprechenden Monographie oder des allgemeinen Arzneibuchkapitels
  • Referenz zur Etablierung eines hauseigenen Sekundärstandards.

Für alle weiteren Referenzstandards gelten die nachfolgenden Vorgaben:


Beschaffung

Der zuständige Laborleiter beauftragt den Chemikalienbeauftragten mit der Beschaffung aus einer der nachfolgend genannten Quellen:

  • hauseigene Produktion, Forschung oder Entwicklung
  • Wirk- und Hilfsstoffhersteller
  • Chemikalienhandel
  • Synthesedienstleister

Sofern die Standards nicht bei Maas & Peither Pharma GmbH selbst hergestellt werden, ist der Lieferant gemäß SOP-102 „Lieferantenmanagement“ zu qualifizieren. Bei der Beschaffung ist sicherzustellen, dass die Standards eine für den vorgesehenen Verwendungszweck ausreichende Reinheit aufweisen; für Gehaltsstandards ist eine Reinheit ≥ 98 % anzustreben. Werden Referenzstandards bei Maas & Peither Pharma GmbH hergestellt, so ist die Herstellung angemessen zu dokumentieren. Stammen die Referenzstandards aus externen Quellen, so sind bei der Bestellung ausreichende Informationen zur Herstellung (Syntheseweg, Reinigung) anzufordern und aufzubewahren.


Die Angaben zu Synthese und Reinigung von Referenzsubstanzen sind notwendig, da sie Informationen zu den möglicherweise enthaltenen Verunreinigungen liefern. Diese Informationen sind erforderlich, um adäquate Prüfungen zur Charakterisierung festlegen zu können.


Charakterisierung – allgemeine Vorgaben

Die Laborleitung definiert und beschreibt die zur Charakterisierung des Referenzstandards vorgesehenen Prüfungen einschließlich der jeweiligen Akzeptanzkriterien vorab in einem Untersuchungsplan. Dabei gibt sie auch an, welche der Prüfungen inhouse bei Maas & Peither Pharma GmbH selbst und welche durch ein qualifiziertes Auftragslabor durchgeführt werden. Die Leitung der Qualitätskontrolle genehmigt den Untersuchungsplan. Das Ausmaß der Charakterisierung richtet sich dabei nach dem vorgesehenen und im Untersuchungsplan entsprechend anzugebenden Verwendungszweck des Referenzstandards. Hierbei gelten

  • für Primärstandards die Vorgaben von Tabelle 1 und Abschnitt 6.2.3
  • für Sekundärstandards die Vorgaben der Tabelle 2 und Abschnitt 6.2.4.

Die Arbeiten zur Charakterisierung sind in Übereinstimmung mit dem genehmigten Untersuchungsplan GMP-konform durchzuführen und entsprechend den Vorgaben der SOP-403 „Protokollführung, Logbücher und Laborjournale“ zu dokumentieren.

Tabelle 1

Charakterisierung von Primärstandards

Charakterisierung mittels

Primärstandard zur Bestimmung von

Identität

Gehalt

Verunreinigungen

Strukturaufklärung*

x

x

x

Gehaltsbestimmung

x

x

x

Gehaltsbestimmung mit zweiter unabhängiger Methode (Plausibilitätsprüfung)

-

x

-

Stabilitätsprüfung**

x

x

x

* an der ersten Charge, üblicherweise mittels einer Auswahl folgender Methoden: NMR, IR, MS, Elementaranalyse; wissenschaftlich begründet können andere oder zusätzliche Methoden verwendet werden

** sofern nicht bereits entsprechende Informationen vorliegen, siehe Kapitel 6.2.5.

Tabelle 2

Charakterisierung von Sekundärstandards

Charakterisierung mittels

Sekundärstandard zur Bestimmung von

Identität

Gehalt

Verunreinigungen

Identitätsprüfung
(gegen Primärstandard)

x

x

x

Gehaltsbestimmung
(gegen Primärstandard)

-

x

x


Die Laborleitung fasst die im Rahmen der Charakterisierung eines Referenzstandards erhaltenen Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht zusammen. Sie bewertet die Ergebnisse gegen die im Untersuchungsplan definierten Akzeptanzkriterien dahingehend, ob der Referenzstandard zur Verwendung freigegeben werden kann. Die Laborleitung gibt im Untersuchungsbericht außerdem die konkreten Lagerbedingungen und die Verwendbarkeitsdauer an. Im Falle von Sekundärstandards ist außerdem anzugeben, welcher Primärstandard als Referenz verwendet wurde. Die Leitung der Qualitätskontrolle genehmigt den Untersuchungsbericht und gibt damit den Referenzstandard zur Verwendung frei.


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

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