Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Wie kommen Arzneimittel sicher von A nach B?

Wie kommen Arzneimittel sicher von A nach B?

Ein gekürzter Auszug aus dem GMP:KnowHow Pharmalogistik (GDP), Kapitel Allgemeines zur Pharmalogistik

7 Min. Lesezeit | von Simone Ferrante
Erschienen im LOGFILE 27/2023

Wo steht der Logistikdienstleister in der Supply Chain? – Ein Logistikdienstleister kann an unterschiedlichen Stellen in die pharmazeutische Lieferkette (Supply Chain) eingebunden sein. Die orangefarbenen Ringe in der nachstehenden Grafik zeigen dies.

Abbildung 1    Logistikdienstleister

Ein Logistikdienstleister kann u. a. beauftragt werden mit:

  1. dem Transport und der Lagerung von Ausgangsmaterialien (wie Wirkstoffe, Hilfsstoffe). Beispielsweise kann er auch „just-in-time“ Lieferungen ausführen und dadurch die Produktionsversorgung optimieren.
  2. dem Transport und der Lagerung von diversen Zwischenstufen von Produkten,
  3. dem Transport und der Lagerung von Fertigprodukten, unabhängig vom Freigabe-Status der Produkte durch die Sachkundige Person (QP),
  4. der operativen Abwicklung des Lagers von dem pharmazeutischen Hersteller,
  5. der Lagerhaltung in Räumlichkeiten des Logistikdienstleisters,
  6. dem Transport zum Großhändler oder an andere Empfänger.

Der Ring um den Großhändler ist gestrichelt skizziert. Das soll zeigen, dass ein Logistikdienstleister auch als Großhändler auftreten kann. In Deutschland muss er dazu allerdings auch selbst mit den Produkten Handel treiben. Üblicherweise handelt ein Logistikdienstleister aber nur im Auftrag seines Auftraggebers und ist somit kein Großhändler gem. §52 AMG.

Die tatsächlich vom Logistikdienstleister ausgeführten Tätigkeiten sowie die geltenden GxP-Anforderungen und die diesbezügliche Verantwortungsabgrenzung zum Auftraggeber sowie anderen beteiligten Parteien (falls vorhanden) sind in einer Qualitätssicherungsvereinbarung anzugeben.


Wie wird die pharmazeutische Lieferkette überwacht?

Regelungen in Deutschland

In §64 AMG ist festgelegt, in welchen Fällen Betriebe und Einrichtungen von der Behörde inspiziert werden müssen. Dies trifft zu bei:

  • Herstellung (§13 AMG)
  • Großhandel (§52 AMG) und
  • Einfuhr (§72 AMG).

Inspektoren der Landesbehörden dürfen angemeldet oder unangemeldet sämtliche Unternehmen inspizieren, die GMP- oder GDP-relevante Tätigkeiten ausführen – also nicht nur die Erlaubnis-Inhaber.

Die Erlaubnis-Inhaber müssen alle 2-3 Jahre (bei GMP-Relevanz) und alle 5 Jahre (bei GDP-Relevanz) inspiziert werden. Inspektionen dürfen grundsätzlich nur von einem Behördenvertreter durchgeführt werden.

Auf Grundlage solcher Inspektionen werden nicht nur die jeweiligen Erlaubnisse, sondern auch die GxP-Zertifikate ausgestellt. Das bedeutet, dass die Ausstellung von GMP- und GDP-Zertifikaten an die Überwachung der Erlaubnisse gekoppelt ist. Leider gibt es im Hinblick auf die notwendigen Erlaubnisse für involvierte Logistikunternehmen unterschiedliche Interpretationen der Behörden. Es ist nicht harmonisiert, wem eine Großhandelserlaubnis und mit dieser ein GDP-Zertifikat erteilt wird. Die Ursache liegt in den unterschiedlichen Begriffsdefinitionen von „Vertrieb“ sowie „Großhandel“ von Arzneimitteln.

In Deutschland ist der Großhandelsbegriff an das berufs- oder gewerbemäßige Handeltreiben gekoppelt. Um Handel treiben zu können und somit am Vertrieb teilzunehmen, muss man in Deutschland Eigentümer der betroffenen Produkte sein.

Die GDP-Leitlinien richten sich „nur“ an die Wirtschaftsakteure innerhalb der pharmazeutischen Vertriebskette. Ein Logistikdienstleister nimmt demnach nicht am Vertrieb teil und ist somit nicht gesetzlich verpflichtet, GDP einzuhalten.

Die Verpflichtung zur GDP-Einhaltung wird erst durch eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung übertragen. Dies bedeutet jedoch, dass keine behördliche Überwachung von einem externen Lager erfolgen muss. Demnach wird üblicherweise einem Logistikunternehmen in Deutschland auch kein GDP-Zertifikat von der Behörde ausgestellt.

  • Nichtsdestotrotz muss die Lagerung von Arzneimitteln sowie Wirkstoffen von Arzneimitteln der zuständigen Überwachungsbehörde angezeigt werden.
  • Der reine Transport solcher Produkte ist nicht anzeigepflichtig gegenüber der Behörde.

In anderen EU-Ländern kann dies anders gehandhabt werden, je nach nationaler Begriffsdefinition. Die o. g. Begriffsdefinitionen sind in der deutschen Gesetzgebung (§4 AMG) verankert.


Regelung in der Schweiz

In der Schweiz werden laut AMBV (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung) unter „Großhandel“ alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragen oder Überlassen von Arzneimitteln verstanden. Hier ist sichergestellt, dass auch GDP-kritische Tätigkeiten, die beispielsweise von einem Logistikunternehmen ausgeführt werden, von einer Betriebsbewilligung umfasst sind und somit der behördlichen Überwachung unterstehen.


Das Wichtigste auf einen Blick

Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Einhaltung von GDP für alle genannten Unternehmen notwendig ist.


Lesen Sie mehr zu diesem und weiteren spannenden GDP-Themen in unserem Wissensportal GMP:KnowHow Pharmalogistik (GDP) Fordern Sie hier einen kostenlosen Demozugang an!


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte schreiben Sie uns: redaktion@gmp-verlag.de

Simone Ferrante
Simone Ferrante

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren

ANVISA: Erweitert Anerkennung ausländischer GMP-Behörden

ANVISA: Erweitert Anerkennung ausländischer GMP-Behörden

Die brasilianische Arzneimittelbehörde ANVISA hat mit der Normativen Anweisung IN 451/2026 die Anforderungen für die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Regulierungsbehörden (AREE) sowie das Verfahren zur GMP-Zertifizierung (CBPF) aktualisiert. Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinfachung der regulatorischen Abläufe.
Weiterlesen
EDQM: Leitfaden zur Meldung von Arzneimittelverlusten

EDQM: Leitfaden zur Meldung von Arzneimittelverlusten

Das EDQM hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2024)3 über die Meldung von Arzneimitteln veröffentlicht, die durch Diebstahl, Verlust oder Umleitung aus der legalen Lieferkette verschwinden.
Weiterlesen
Was sind hochaktive Substanzen?

Was sind hochaktive Substanzen?

Hier geht es zur Antwort:
Weiterlesen
Warum niemand ICH Q14 will und warum genau das ein Problem ist

Warum niemand ICH Q14 will und warum genau das ein Problem ist

Die ICH-Leitlinie Q14 Analytical Procedure Development wurde im November 2023 veröffentlicht. Dieses zukunftsweisende und regulatorisch kluge Dokument schließt sich inhaltlich an ICH Q2(R2) Validation of Analytical Procedures an und greift Elemente aus ICH Q8 Pharmaceutical Development und ICH Q9(R1) Quality Risk Management auf.
Weiterlesen
EMA: 9 neue Nitrosamine im Appendix 1

EMA: 9 neue Nitrosamine im Appendix 1

Der Appendix 1 zum Q&A der EMA zu Nitrosamin-Verunreinigungen ist im Juni 2026 weiter ergänzt worden. Dieser Appendix enthält die zulässigen Aufnahmemengen (Acceptable Intake, AI) für N-Nitrosamine.
Weiterlesen
EMA: Reduzierte Wareneingangsprüfungen sind GMP-Thema

EMA: Reduzierte Wareneingangsprüfungen sind GMP-Thema

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ein Update ihrer „Quality of Medicines: Questions and Answers – Part 2“ veröffentlicht. Die Überarbeitung betrifft den Abschnitt „Reduced testing of incoming starting materials“.
Weiterlesen
Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Welche Bedeutung hat die mikrobiologische Qualität für nicht sterile und pflanzliche Arzneimittel?

Hier geht es zur Antwort:

Weiterlesen
Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Europäische GMP-Vorschriften: Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Auf der ISPE-Jahreskonferenz 2026 in Kopenhagen gab Brendan Cuddy (EMA) einen prägnanten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen GMP-Vorschriften und die Arbeit der Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren (GMDP IWG).
Weiterlesen
EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

EFPIA: Ergebnisse der Mitglieder-Umfrage zu GMP- und GDP-Inspektionen in 2025

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) hat die Ergebnisse ihres „Annual Regulatory GMP/GDP Inspection Survey 2025“ veröffentlicht. Die Daten deuten darauf hin, dass internationale GMP-Inspektionen zunehmend durch Reliance- und Worksharing-Ansätze ersetzt werden.
Weiterlesen
Vorheriges
Nächstes

Produkte zum Thema

Produktgalerie überspringen
GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

GMP-BERATER | Personenlizenz | 12M

Tausende Fachleute nutzen heute den GMP-BERATER, diese weltweit einmalige und umfangreichste Informationsbasis für die Gute Herstellungspraxis. Mit einer Personenlizenz kann ein User, mit der Firmenlizenz können beliebig viele User auf das Wissensportal zugreifen.Ca. 5.000 Seiten GMP-Praxiswissen mit über 600 Arbeitshilfen, Checklisten, Abbildungen und Formblättern:Praxisnahe Anleitung für die schnelle Umsetzung im BetriebDetaillierte Beschreibung von GMP-gerechten SystemenInternationale Gesetze und Richtlinien im Original, z. T. mit deutscher ÜbersetzungImmer aktuell durch regelmäßige AktualisierungenAlle Beiträge von praxiserfahrenen Autorinnen und Autoren aus Industrie und BehördeEin Team aus über 80 Expert*innen interpretiert behördliche Anforderungen und beschreibt deren Umsetzung in die Praxis. Die Autor*innen greifen zurück auf langjährige Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie, Beratung und Behörde.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

GMP Compliance Adviser | Named User Licence | 12M

The GMP Compliance Adviser is an online publication that covers all aspects of Good Manufacturing Practice (GMP) in one source.In the GMP Compliance Adviser you’ll find: GMP in Practice This part contains 21 chapters with GMP expert knowledge to base your decisions upon. It provides practical assistance with checklists, templates and SOP examples. It is written by more than 80 authors with hands-on experience directly linked to the industry. The individual chapters describe the different aspects of GMP in clear language. Technical, organizational and procedural aspects are covered.More than 700 checklists, templates and examples of standard operation procedures taken directly out of practice help you in understanding the GMP requirements.GMP RegulationsThese chapters cover the most important GMP regulations from Europe and the United States (CFR and FDA), but also PIC/S, ICH, WHO and many more.  Sample Documents In addition, the GMP Compliance Adviser contains many sample documents and practical examples that you can use.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage
1.368,00 € netto zzgl. MwSt.
GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung | Personenlizenz | 12M

Ihre Anlaufstelle für GMP-Wissen rund um die Qualifizierung von technischen Systemen und Anlagen. Das GMP:KnowHow Anlagenqualifizierung bietet Ihnen eine effiziente und klar strukturierte Lösung zur Qualifizierung von Pharmaanlagen. Das Wissensportal richtet sich an Mitarbeitende in der Pharmaindustrie, die einen Zugang zu praktischen Anleitungen und Beispieldokumenten brauchen und sich tiefer in die theoretischen Grundlagen der Anlagenqualifizierung einarbeiten wollen.  Das Portal liefert umfassenden Vorlagen und Arbeitshilfen, die sowohl die Erstqualifizierung als auch den gesamten Lebenszyklus einer Anlage abbilden. Alle Dokumente sind praxiserprobt und von Fachexperten erstellt. Die theoretischen Grundlagen zu den einzelnen Themen sind nur kurz angerissen. Für detaillierte Informationen wird auf die ausführlichen Kapitel des GMP-BERATERs verlinkt. Die entsprechenden Kapitel sind für Sie freigeschaltet.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage
810,00 € netto zzgl. MwSt.
SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

SOP-Sammlung | Personenlizenz | 12M

Im Online-Portal finden Sie alle SOPs an einem Ort. Immer auf dem neusten Stand dank Abonnement. Neue SOPs und Aktualisierungen werden Ihrer Sammlung automatisch hinzugefügt. Übersichtliche Struktur, intuitive Navigation: Sie finden alles auf Anhieb. Einfach klicken, schon steht Ihre SOP zur Verfügung.Oder Sie benutzen die praktische Volltextsuche. Die SOPs beschreiben GMP-relevante Kernprozesse für ein fiktives Pharmaunternehmen mit Schlüsselpersonen und Verantwortungsbereichen. Dazu gibt es Erklärungen und nützliche Tipps. In einem schlüssigen SOP-Konzept liegt enormes Potential für den reibungslosen Ablauf von GMP-Prozessen! Sie erhalten jede SOP als editierbare Datei, die Sie für Ihre Zwecke anpassen können. Die SOPs berücksichtigen die aktuellen regulatorischen GMP-Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln und dienen Ihnen so als Vorlage für neu zu erstellende SOPs und zur Optimierung vorhandener SOPs. Mit zahlreichen erklärenden Hinweisen und nützlichen Tipps, die Sie bei der Anpassung der Muster-SOPs an Ihre konkreten Unternehmensabläufe unterstützen. Unsere Redaktion ist für Sie da: Sie erhalten schnell persönliche Antworten.

Lieferzeit ca. 2-5 Werktage
1.695,00 € netto zzgl. MwSt.