Anstelle der zuvor genutzten Kriterien, wie z. B. 10 ppm oder 1/1.000 der therapeutischen Dosis des Vorprodukts, ist jetzt ausschließlich eine toxikologische Risikobewertung basierend auf PDE-Werten zulässig.
Egal, ob Sie die geforderten Bewertungen selbst erstellen oder diese von externen Toxikologen erstellen lassen – Sie sollten die Antworten auf diese zwei Fragen kennen: Welche Elemente muss ein PDE-Gutachten enthalten? Worauf achten GMP-Inspektor*innen?
Die folgende Übersicht zeigt, welche konkreten Anforderungen nationale und internationale behördliche Dokumente an PDE-Gutachten stellen.
EMA PDE-Guideline
(Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities, EMA/CHMP/ CVMP/ SWP/169430/2012, 2014)
Abbildung 1 Beispiel für eine Übersichtsseite im PDE-Gutachten (Quelle: EMA-PDE-Guideline)
Aide Mémoire 07120104 der ZLG: Überwachung von Arzneimittelherstellern (Formular 071201_F01_02, optionale Berichtsvorlage, 2019)
Wissensbasierte toxikologische Bewertung der verwendeten wirksamen Substanzen:
PIC/S Aide-memoire for Inspection of Health Based Exposure Limit (HBEL) Assessments and Use in Quality Risk Management (PI 052-1, 2020)
Hinweis: Health Based Exposure Limit (HBEL) ist der gesundheitsbezogene Grenzwert, der als PDE-Wert anzugeben ist.
Ein HBEL-Bewertungsbericht sollte enthalten:
Die in der Zusammenfassung festgehaltenen Schlussfolgerungen sollten aus spezifischen Inhalten im Dokument abgeleitet sein. Ohne eindeutige Begründung dürfen keine Inhalte ausgeschlossen werden.
Gibt es eine plausible Erklärung, warum die verwendete Suche als am besten geeignet angesehen wurde?
Berücksichtigt der Bericht die durch die Suche gefundenen Daten? Werden auch die gesuchten Aspekte, zu denen keine produktbezogenen Informationen gefunden wurden, erfasst, z. B. Karzinogenität?
Normalerweise wird der niedrigste ermittelte HBEL-Wert verwendet. Wenn nicht, sollte dies begründet werden. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, sollten Sie eine Expertenmeinung einholen, falls die Kontrolle des Produkts in Mehrzweckanlagen ein hohes Risiko darstellt.
Eine Begründung für die Auswahl der Sicherheitsfaktoren, die für die HBEL-Berechnung genutzt werden, sollte dokumentiert werden. Es sollte eine Erklärung für die Auswirkung von verschiedenen Verabreichungswegen (von potenziell kontaminierten Produkten) und von Tierarzneimitteln, jegliche Empfindlichkeit bestimmter Spezies, auf den HBEL gegeben werden.
Ein Lebenslauf sollte die Qualifikationen des Gutachters belegen (typischerweise ein Abschluss in Pharmazie, Pharmakologie oder anderen relevanten pharmazeutischen Wissenschaften), einen Hintergrund in Toxikologie mit angemessener vorheriger Erfahrung in der Bestimmung von gesundheitsbezogenen Expositionsabschätzungen wie z. B.:
Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities, EMA/ CHMP/ CVMP/ SWP/ 169430/ 2012, 2014 – GMP-BERATER, Kapitel H.3.3.7
Aide Mémoire 07120104 der ZLG: Überwachung von Arzneimittelherstellern (Formular 071201_F01_02, optionale Berichtsvorlage, 2019), https://www.zlg.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=6048&token=3af43aaa1c9ddc1b00e0f7a413505f6e5ae2fc33
PIC/S Aide-memoire for Inspection of Health Based Exposure Limit (HBEL) Assessments and Use in Quality Risk Management (PI 052-1, 2020), https://picscheme.org/users_uploads/news_news_documents/5ef0b5df2ee1a.pdf
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