Was hat der neue EU-Annex 21 zum Import von Arzneimitteln eigentlich geklärt?
„Einfuhr ist als physische Einfuhr definiert und importierte Produkte müssen verzollt werden. Die Zertifizierung bzw. Bestätigung einer Charge eines Arzneimittels durch eine QP erfolgt erst nach der physischen Einfuhr und der Zollabfertigung in das Zollgebiet eines EU-/EWR-Staates“, lautet die Antwort von Ciara Turley, leitende GMP-Inspektorin bei der irischen Überwachungsbehörde HPRA.
Der heutige Leitartikel fasst die Informationen der HPRA zum Annex 21 zusammen, die auf dem HPRA GMP Information Day am 4./5. Mai in Dublin präsentiert wurden.